Alphütten-Prozess: Zürcher Gastronomen verlieren haushoch
«Nicht fair behandelt»: Nach fünf Jahren verlieren die Star-Gastronomen Michel Péclard und Florian Weber den Streit um das Mobiliar der Berghütte «Alpenblick».

Das Wichtigste in Kürze
- Péclard und Weber führten fünf Jahre einen Rechtsstreit um das Mobiliar im «Alpenblick».
- Das Gericht entschied, dass das Inventar Teil des Mietobjekts war und bleiben muss.
- Die Gastronomen verloren, zahlten und kritisieren die Bündner Justiz als unfair.
Nach fünf Jahren Rechtsstreit und Hunderttausenden Franken Kosten: Der Fall Michel Péclard und Florian Weber gegen einen Luxus-Hotelier aus Arosa ist entschieden.
Das bittere Fazit für die Zürcher Promi-Gastronomen: Sie müssen zahlen.
2015 übernahmen Péclard und Weber die idyllische Alphütte «Alpenblick» oberhalb von Arosa. Vermieter war der Milliardär Götz Bechtolsheimer, Besitzer unter anderem der Luxushotelkette «Tschuggen Collection».
Die Miete für die Hütte betrug 100 000 Franken pro Jahr. Da sie veraltet war, einigten sich Mieter und Vermieter, die Renovationskosten zu teilen. Péclard investierte zudem in frisches Interieur – Après-Ski-Chic-Ambiente inklusive.
Trotz grosser Investitionen, entschieden sich Péclard und Weber bereits 2020 gegen die Berghütte. Und kündigten fristgerecht, wie die «NZZ» berichtet.
Mobiliar im Wert von 450'000 Franken
Nach der Kündigung eskalierte der Streit: Péclard und Weber wollten ihr Interieur verkaufen, Bechtolsheimer bestand darauf, dass alles in der Hütte ihm gehöre. Péclard weigerte sich, Material im Wert von 450'000 Franken zurückzulassen.
Ein richterlicher Schnellbeschluss gegen die Abholung kam zu spät. Péclard liess drei Lastwagen die Einrichtung abtransportieren – worauf Bechtolsheimer sie verklagte. Die beiden Gastronomen reagierten ihrerseits mit einer Gegenklage.
Nach jahrelangem Verfahren fällte das Bündner Obergericht nun ein klares Urteil: Götz Bechtolsheimer erhält vollumfänglich recht. Das Inventar war Mietgegenstand, Péclard und Weber hatten keinen Anspruch auf Herausgabe und müssen zahlen.
250'000 Franken Anwalts- und Prozesskosten
«Die 220 000 Franken haben wir aus unserem privaten Vermögen bezahlt. Aber gekostet hat das Ganze viel mehr. Allein die Anwalts- und Prozesskosten belaufen sich auf etwa 250 000 Franken», sagt Péclard der «NZZ».
Einen Weiterzug ans Bundesgericht lehnen die Zürcher Gastronomen ab: Fünf weitere Jahre Aufwand würden sich nicht lohnen.
«Ich würde nicht mehr in Graubünden einen Betrieb aufmachen. Oder wenn, dann nur mit Gerichtsstand Zürich. Als Aussenstehender wird man dort nicht fair behandelt», sagt der Zürcher Szene-Gastronom gegenüber der «NZZ».













