Alle Beteiligten im Oberengadiner Förster-Prozess gehen in Berufung
Im Prozess um den Ex-Gemeindeförster von S-chanf haben alle Parteien Berufung eingelegt; das Gericht begründet sein Urteil nun schriftlich.

Beim Prozess rund um den ehemaligen Gemeindeförster von S-chanf haben alle Beteiligten Berufung angemeldet. Das Regionalgericht wird das Urteil von Mitte November nun schriftlich begründen und den Parteien zustellen.
Der ehemalige Förster wurde am 13. November vom Regionalgericht in St. Moritz wegen Veruntreuung und Betrugs gegen seine frühere Arbeitgeberin, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete eine Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt an.
Von zwei Anklagepunkten sprach das Gericht den 56-Jährigen jedoch frei.
Diese betraf die beiden Hauptanklagepunkte. Es ging darin um einen weiteren Betrug an einer Privatperson in der Höhe von fast 200'000 Franken. Der Privatkläger sprach unter anderem von widerrechtlich einbehaltenen Holzstämmen.
Betrugsvorwürfe nicht nachgewiesen
Das Gericht konnte die Sachverhalte jedoch nicht nachweisen, wie es im Urteil hiess. Hingegen für schuldig befand das Gericht den Angeklagten in Bezug auf die Sachverhalte gegen seine ehemalige Arbeitgeberin, die Gemeinde S-chanf im Oberengadin.
Gemäss Anklageschrift wurde diese wegen Handlungen des Ex-Försters um über 50'000 Franken geschädigt. Der Beschuldigte soll private Ausgaben über die Gemeinde abgerechnet und für persönliche Bauarbeiten Holz und Arbeitsleistungen der Gemeinde genutzt haben.
Urkundenfälschung bestätigt
Ausserdem sei der Angeklagte der Urkundenfälschung schuldig. Bei einem Export im Jahr 2016 soll er für einen Holztransport nach Italien eine Pro-Forma-Rechnung mit zu tiefem Warenwert ausgestellt haben, um geringere Zölle zu ermöglichen.
Bis auf die Urkundenfälschung bestritt der Angeklagte alle Punkte vor Gericht.
Er, die Staatsanwaltschaft und die möglicherweise betrogene Privatperson meldeten nun Berufung an, wie ein Sprecher des Gerichts einen Bericht des rätoromanischen Radio- und Fernsehsenders RTR auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigte. Für den Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.






