Das Bundesverwaltungsgericht gibt zwei Klägern Recht: Das AKW Mühleberg ist nicht genügend gegen Hochwasser geschützt.
Das AKW Mühleberg im Berner Seeland.
Das AKW Mühleberg im Berner Seeland. - wikimedia
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das AKW Mühleberg ist nicht ausreichend gesichert für den Fall eines aussergewöhnlichen Hochwassers.
  • Zu diesem Schluss kommt ein Bundesgerichtsentscheid und verlangt von den Betreibern nun weitere Informationen.

Es ist nicht ausreichend belegt, dass Schäden am Atomkraftwerk (AKW) Mühleberg BE bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser durch Massnahmen wirksam verhindert werden könnten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es hat die Beschwerde von zwei Privatpersonen teilweise gutgeheissen.

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Sicherheit für Ausnahmefall

Das Urteil wurde am Freitag von Greenpeace, welche die Anwohner im langjährigen Rechtsstreit unterstützt, publik gemacht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beziehungsweise die AKW-Betreibergesellschaft BKW Energie AG, müssen somit beim Nachweis nochmals über die Bücher.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Entscheid fest, der Einsatz nicht fest installierter Pumpen zulässig sei. Aus dem Gesamtkonzept gehe jedoch nicht deren genaue Rolle hervor. Zudem sei der Einsatz nicht von unabhängiger Seite verifiziert worden.

Es geht darum aufzuzeigen, dass bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser, wie es sich alle 10'000 Jahre ereignen könnte, die Reaktorkühlung gewährleistet ist. Dafür gibt es eine gestaffelte Sicherheitsvorsorge, wobei jede Sicherheitsstufe innerhalb dieser Vorsorge für sich selbst funktionieren muss.

Ein Fragezeichen steht ausserdem hinter dem Wasserreservoir, welches Wasser zur Kühlung speichert. Der Speicher reicht lediglich für anderthalb Stunden, wie über diese Zeit hinaus der Nachschub an Wasser sichergestellt werde und wie die Zusammenarbeit in einem solchen Fall mit der regionalen Wasserversorgung aussehe, ist gemäss Gericht nicht klar.

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