Afrikanische Schweinepest: Früherkennungsprogramm im Kanton Thurgau

Merja Silfverberg
Merja Silfverberg

Frauenfeld,

Der Kanton Thurgau führt ein Früherkennungsprogramm gegen die Afrikanische Schweinepest ein. Dazu müssen alle toten Wildschweine nun untersucht werden.

Afrikanische Schweinepest
Testpflicht für tote Wildschweine: So bekämpft der Kanton Thurgau die Afrikanische Schweinepest. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine präventive Beprobung aller toten Wildschweine wird im Kanton Thurgau eingeführt.
  • Diese Massnahme ist Teil des Früherkennungsprogramms gegen die Afrikanische Schweinepest.
  • Sie gilt ab dem 1. Juni 2021.

Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat eine neue Massnahme in der Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) eingeführt. Ab dem 1. Juni 2021 ist die Beprobung toter Wildschweine Pflicht, wie die «Bauernzeitung» berichtet. Dies gilt für Kadaver von verendet aufgefundenen, krank erlegten oder dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweinen.

Durch die vorsorgliche Untersuchung soll die Umsetzung des ASP-Früherkennungsprogramms des Bundes sichergestellt werden, wie es in der Pressemitteilung heisst. Dabei sind aber bei der ordentlichen Jagdausübung gesund erlegte Wildschweine nicht betroffen.

Alle Jagdpächterinnen und Jagdpächter sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher der Thurgauer Jagdreviere sind mit der Probenahme beauftragt. Sie werden dafür pauschal mit 50 Franken pro Probe entschädigt. Die Proben werden danach von dem eidgenössischen Institut für Virologie und Immunologie untersucht.

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