Ein Bericht der Unfalluntersuchungsstelle SUST zeigt, dass die Tante Ju nicht wegen technischer Probleme abgestürzt ist. Nun erteilt das Bazl ein Flugverbot.
Tante Ju.
Der Ju Absturz jährt sich zum zweiten Mal. (Archivbild) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Absturz der Tante Ju verhängt das BAZL ein Flugverbot.
  • Der Absturz war nicht auf technisches Versagen zurückzuführen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat per sofort ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen. Wie das Bazl mitteilt, ergab die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju-52 durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme.

Detailansicht der Risszone am unteren Holmrohr des linken Flügels.
Detailansicht der Risszone am unteren Holmrohr des linken Flügels. - Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST

Diese hätten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden können. Sie stünden aber nach heutigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Absturz vom 4. August. Die technischen Untersuchungen bei der SUST sind noch nicht abgeschlossen.

Der Bericht bringt weiter zu Tage, dass der Absturz nicht auf technische Gründe zurückzuführen ist. Das Flugzeug habe genügend Treibstoff geführt und alle drei Motoren seien mit hoher Drehzahl gelaufen.

Beim Absturz am Piz Segnas GR starben allen 20 Insassen des knapp 79-jährigen Nostalgieflugzeuges. Es handelt sich um drei Besatzungsmitglieder und 17 Passagiere des Fluges von Locarno-Magadino TI nach Dübendorf ZH. Die Maschine wurde vollständig zerstört. Einen Drittschaden gab es, abgesehen von geringen Flurschäden, nicht.

Ad
Ad