Abgewiesene Tibeter dürfen als Härtefälle in St. Gallen bleiben
Drei Tibeter, deren Asylgesuche abgelehnt wurden, haben von Kanton St. Gallen eine Aufenthaltsbewilligung als Härtefälle erhalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Drei Tibeter haben nach einem abgelehnten Asylgesuch, Unterschlupf in St. Gallen erhalten.
- Dafür mussten die Asylsuchenden ihre Identität mit Dokumenten beweisen.
- Ausserdem waren diverse erfüllte Bedingungen notwendig.
Drei Tibeter, deren Asylgesuche abgelehnt wurden, erhalten im Kanton St. Gallen eine Aufenthaltsbewilligung als Härtefälle. Sie mussten dafür verschiedene Bedingungen erfüllen und ihre Identität mit Dokumenten offenlegen.
Der Kanton hatte seit 2018 rund 50 abgewiesene Asylsuchende aus verschiedenen Ländern angeschrieben. Dies geschah im Namen einer von Regierungsrat Fredy Fässler (SP) lancierten humanitären Aktion. Sie alle leben seit etwa zehn Jahren in der Schweiz, sind sprachlich und sozial gut integriert sowie straflos.
Als zweite Chance
Ihnen wurden Bewilligungen als Härtefälle in Aussicht gestellt. Unter den Angeschriebenen waren ein Dutzend Tibeterinnen und Tibeter. Die Bundesbehörden hatten ihre Asylgesuche angelehnt.
Dies wegen der Annahme, sie seien nicht direkt aus Tibet/China in die Schweiz gekommen. Sie nahmen an, dass sie sich längere Zeit in einer tibetischen Exilgemeinschaft in Indien oder Nepal aufgehalten hätten.
Durch Offenlegung des «Green Book's»
Drei dieser Tibeter waren bereit, gegenüber dem Kanton und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ihre bisher verheimlichte Identität offenzulegen. Dazu legten sie den Behörden ein «Green Book» sowie eine Aufenthaltsbewilligung aus Indien vor.
Das SEM überprüfte diese Papiere und stellte den Betroffenen auf Antrag des St. Galler Migrationsamts eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr aus. Um dies zu erreichen, habe es «ziemlich viel Arbeit und Überzeugungskraft» gebraucht, erklärte der St. Galler Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.