Abgestellte Lok rollt talwärts
Grund dafür ist, dass der Lokomotivführer die Lokomotive auf der steilen Zahnstangenstrecke ungenügend gesichert hatte,

Auf der Furka-Bergstrecke ist im Herbst 2018 eine bei einer Baustelle abgestellte Lokomotive talwärts gerollt und entgleist. Grund dafür ist, dass der Lokomotivführer die Lokomotive auf der steilen Zahnstangenstrecke ungenügend gesichert hatte, als er sie dort für mehrere Stunden ausser Betrieb genommen hatte.
Dies teilte die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) am Montag mit. Zum Unfall führte demnach auch, dass der Lokomotivführer nach seiner eintägigen Ausbildung für das Führen dieser dieselelektrischen Maschine im Jahr 2013 keine fachliche Unterstützung mehr erhalten habe, und dass es keine Vorgaben gebe, wie die Lok auf einer Zahnstangenstrecke abzustellen ist.
Die Dampfbahn Furka-Bergstrecke (DFB) hatte die Lokomotive HGm 4/4 für einige Monate von der Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGB) gemietet. Am 25. September 2018 fuhr eine Bauequipe mit dieser auf der gesperrten Bergstrecke von Realp Richtung Tiefenbach, um dort Arbeiten an einer Stützmauer durchzuführen. Um halb acht stellte der 43-jährige Lokomotivführer die Lok auf der Strecke, die dort ein Gefälle von 110 Promille hat, ab, und nahm sie ausser Betrieb.
Als der Lokführer am Mittag seine Verpflegung aus der Lok holen wollte, stellte er fest, dass diese verschwunden war. Er ging darauf talwärts Richtung Realp, durchquerte dabei drei Tunnel, und stiess nach rund 700 Meter in einer Kurve auf die entgleiste Lokomotive. Verletzt wurde beim Unfall niemand, die Lokomotive wurde aber am Fahrwerk und am Kasten stark beschädigt.
Der Lokführer hatte zum Abstellen der Lokomotive die Zahnradbremse angelegt und die Handbremse festgezogen, wie es im Bericht der Sust heisst. Weil die Bremse der vollständig ausgeschalteten Lokomotive Luft verlor, zeigte die Zahnradbremse nach einer gewissen Zeit keine Wirkung mehr und die Handbremse allein konnte das Gefährt nicht halten.
Die Sust stellte fest, dass der Lokomotivführer die Lokomotiven nicht den Vorgaben der MGB gemäss abgestellt hatte. Diese sehen unter anderem eine Schnellbremsung mit der automatischen Bremse vor.
Die Untersuchungsstelle weist aber auch darauf hin, dass sich das vorgeschriebene Prozedere auf eine Ausserbetriebnahme der Lokomotive in Bahnhöfen und Depots und somit auf Situationen ausserhalb der Zahnstangenstrecke beziehe. So sei der Einsatz der auf die Zahnräder wirkende Betriebe-Bandbremsen in den Vorgaben nicht vorgesehen.
Die Sust schreibt zudem, dass der Lokomotivführer seit seiner Ausbildung auf der HGm 4/4 fachlich nicht unterstützt worden sei. Er habe in der Meinung gehandelt, sein Vorgehen sei in Ordnung. Die sich gebildete Routine habe dann zu dieser ungünstigen Situation geführt.