Schwangerschaft

    Abbruch einer Schwangerschaft soll eine Strafsache bleiben

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Abbruch einer Schwangerschaft soll in der Schweiz Strafsache bleiben. Der Nationalrat hat eine Streichung von Abbrüchen aus dem Strafgesetzbuch abgelehnt.

    Gynäkologin liechtenstein veto
    Das Parlament sagte knapp Ja, doch der Erbprinz legt sein Veto ein. Damit bleibt Abtreibung in Liechtenstein verboten. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Nationalrat will Schwangerschaftsabbrüche juristisch weiter im Strafgesetz verorten.
    • Eine knappe Mehrheit lehnte die Initiative von Léonore Porchet (Grüne/VD) ab.
    • Sie wollte Abbrüche von Schwangerschaften in erster Linie als Gesundheitsfrage einordnen.

    Er sagte am Dienstag mit knappem Mehr Nein zu einer parlamentarischen Initiative von Léonore Porchet (Grüne/VD). Porchet verlangte mit einer parlamentarischen Initiative, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und in erster Linie als Frage der Gesundheit zu betrachten.

    Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) beantragte ein Nein; der Rat folgte ihr nun mit 99 zu 91 Stimmen und mit 6 Enthaltungen.

    Thema sollte bei öffentlicher Gesundheit verankert werden

    Damit ist die Initiative vom Tisch. Porchet schlug vor, die heutige Fristenregelung in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit oder aber im Bereich der öffentlichen Gesundheit rechtlich zu verankern. Das Strafgesetzbuch sollte entsprechend angepasst werden.

    Obwohl es in der Schweiz ein Recht gebe auf den Abbruch einer Schwangerschaft, würden Abbrüche als Strafsache behandelt, begründete Porchet die Initiative. Das bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich eine verwerfliche strafrechtliche Angelegenheit sei und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung.

    Keine Strafverfolgungen seit rund 20 Jahren

    Die Mehrheit der RK-N argumentierte, dass es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung – Straffreiheit bis zur zwölften Woche, wenn eine Notlage geltend gemacht wird – habe sich bewährt.

    Die Fristenregelung sei ein anerkannter Kompromiss, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Werde dieses System nun aufgebrochen, «bringen wir neue Emotionen in ein längst ent-emotionalisiertes Thema». Er warnte davor, ein Signal für einen immer straffreien Schwangerschaftsabbruch zu setzen.

    Die Minderheit dagegen war der Ansicht, dass die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch Frauen in einer schwierigen Lebensphase stigmatisieren und ihnen Schuld zuweisen könne. Mit dem Nein des Nationalrates ist die Initiative nun aber vom Tisch.

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