Ab Dezember müssen Berner Vermieter die Vormieten offenlegen

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Ab Dezember müssen Berner Vermieter bei Mieterwechseln die Vormiete offenlegen. Damit sollen überhöhte Mietzinserhöhungen verhindert werden.

Wechselt eine vermietete Wohnung den Eigentümer, ist das für Mieterinnen und Mieter oft ein Schreck. Dabei sind sie ganz und gar nicht einflusslos.
Ab Dezember sind Berner Vermieter verpflichtet, bei Mieterwechsel die Vormieten preiszugeben. - Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Ab Anfang Dezember müssen im Kanton Bern Vermieter bei einem Mieterwechsel die Vormieten offenlegen. Damit sollen überhöhte Mietzinssteigerungen verhindert werden. Die Berner Stimmbevölkerung hatte im September eine entsprechende Initiative mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Findest du es gut, dass künftig die Vormieten offengelegt werden müssen?

Mangels anderslautender Regelung im Initiativtext ist die gesetzliche Grundlage umgehend in Kraft getreten.

Die Initiative hat zur Folge, dass Vermieterinnen und Vermieter bei einem Wechsel der Mieterschaft den bisherigen Mietzins mittels Formular offenlegen müssen. Dies allerdings erst bei einer Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent oder weniger.

Schwellenwert aktuell unterschritten

Dieser Schwellenwert wird aktuell unterschritten, wie die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Donnerstag mitteilte. Das heisst, dass für alle Mietverträge, die ab dem 1. Dezember abgeschlossen werden, das entsprechende Formular vorgelegt werden muss, unabhängig davon, auf welches Datum der Mietbeginn fällt.

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Kommentare

User #1530 (nicht angemeldet)

Die Idee ist zu begrüssen, aber warum wieder mit einem Schlupfloch ?

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