Ab 12 Gramm Crystal Meth liegt neu schweres Drogendelikt vor

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Ab einer Menge von 12 Gramm Crystal Meth liegt ein schweres Drogendelikt vor. Dies hat das Bundesgericht neu entschieden.

    Gramm Crystal Meth
    12 Gramm Crystal Meth wurden als neue Mindestmenge für ein schweres Drogendelikt festgelegt (Symbolbild). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bisher hat sich das Bundesgericht zur Mindestmenge von Methamphetamin nicht geäussert.
    • Nun entscheidet es, dass ab einer Menge von 12 Gramm ein schweres Drogendelikt vorliegt.

    Bisher hat sich das Bundesgericht nie dazu geäussert, ab welcher Menge der Besitz von reinem Methamphetamin als schweres Drogendelikt gilt. Nun entscheidet es: Ab einer Menge von 12 Gramm Crystal Meth ist die Gesundheit vieler Menschen gefährdet. Somit liegt ein schweres Drogendelikt vor.

    In einem konkreten Fall aus dem Kanton Neuenburg legt das dortige Kantonsgericht 12 Gramm Crystal Meth als Mindestmenge fest. Das am Montag veröffentlichte Urteil wurde nun vom Bundesgericht bestätigt.

    Im bis Juli 2011 geltenden Betäubungsmittelgesetz hiess es explizit: Ein schweres Drogendelikt liegt vor, wenn der Täter annehmen muss, dass die Widerhandlung die Gesundheit vieler Menschen gefährden kann. In schweren Fällen beträgt die Sanktion eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

    Gramm Crystal Meth
    Bei einem schweren Fall eines Drogendelikts (ab 12 Gramm Crystal Meth) sieht das Gesetz in der Schweiz eine Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor – bei Methamphetamin ist das nun ab 12 Gramm der Fall. - KEYSTONE

    In der aktuellen Fassung des Betäubungsmittelgesetzes wird die Menge als Anhaltspunkt für einen schweren Fall nicht mehr genannt. Dies bedeutet gemäss Bundesgericht aber nicht, dass dieses Kriterium aufgegeben worden sei. Vielmehr sollte es ermöglicht werden, auch andere Elemente zu berücksichtigen.

    Die Mindestmengen für andere Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain oder Amphetamin bleiben weiterhin anwendbar. In früheren Fällen hatte das Bundesgericht festgelegt, dass etwa 12 Gramm Heroin die Gesundheit vieler Menschen gefährden können.

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