Aarwangen BE: Initiative will Kuhglocken im Gesetz verankern
«Wir hören keine Glocken, wir hören Tradition!», so die Antwort auf die Lärmklagen in Aarwangen BE. Jetzt kommt auch eine Pro-Kuhglocken-Initiative vors Volk.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 17. Juni stimmt die Gemeinde Aarwangen über eine Pro-Kuhglocken-Initiative ab.
- Kuh- wie auch Kirchglocken sollen in der Gemeinde Tag und Nacht schellen dürfen.
- Anstoss waren zwei schlaflose Ehepaare, die eine Beschwerde eingereicht hatten.
«Ich höre Tradition», steht in fetter Schrift auf dem Flugblatt der «Glocken-Initiative» der Gemeinde Aarwangen BE. 1100 Menschen unterschrieben die Initiative, sodass die Gemeinde nun am 17. Juni über das neue Reglement abstimmen wird.
Absatz 3 lautet: «Das Reglement soll vorsehen, die Lärmschutzverordnung so umzusetzen, dass der historischen Tradition von Aarwangen als ländliches Dorf mit Glockengeläut am Tag und in der Nacht Rechnung getragen wird.» Mit «Glockengeläut» beziehen sich die Initianten sowohl auf Kuh- als auch auf Kirchglocken.
«Das gibt uns Heimat und Wärme»
Auslöser der Initiative waren zwei ansässige Ehepaare, so die «SRF Rundschau». Die Paare fühlten sich von den Schellen in ihrer Nachtruhe gestört und reichten Beschwerde ein. Die Landwirte wie auch Initiant Andrea Baumann können die Klagen allerdings gar nicht nachvollziehen.
Baumann selbst ist zwar kein Landwirt, doch sei er als Kind auf einem Bauernhof aufgewachsen. Die Kuhglocken seien eine tief verankerte Schweizer Tradition, ihr Geräusch löse etwas aus. «Das gibt und Heimat, Wärme und einen Boden», schwärmt Baumann gegenüber SRF.
Kein Willkommen für Kuhglocken-Gegner
In den Strasseninterviews der «Rundschau» hört man viel Zustimmung. Die Glocken seien etwas Herrliches, meint eine Bewohnerin. Sie geniesse es richtig, wenn sie auf der Terrasse sässe und die Kühe hören könne.
Eine andere Frau schliesst sich an: «Wer mit den Kuhglocken nicht umgehen kann, muss nicht hier wohnen.» Es sieht so aus, als würde die «Glocken-Initiative» hoch angenommen werden. Zumal sich die ursprünglichen Kläger zurückgezogen haben: Das eine Ehepaar zog seine Beschwerde zurück, während das andere Paar die Gemeinde gar gänzlich verliess.