Der Kanton Aargau soll 2020 gemäss Regierungsrat 102,4 Millionen Franken an die Prämienverbilligung bezahlen.
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Schweiz bei Direktinvestitionen europaweit auf Platz 16 (Symbolbild). - Pixabay
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Der Regierungsrat spricht von einem «sozialpolitischen Minimum». Zusammen mit dem Bundesbetrag von 234,4 Millionen stehen insgesamt 336,8 Millionen Franken zur Verfügung.

Der Kantonsanteil beträgt 30,4 Prozent an der Gesamtsumme, wie der Regierungsrat in der Botschaft vom Freitag schreibt. Damit liegt der Aargau weiterhin deutlich unter dem Schweizer Mittelwert: Die Kantone beteiligten sich 2017 im Durchschnitt mit einem Anteil von 41,7 Prozent.

Der Kantonsanteil von 102,4 Millionen Franken für das Jahr 2020 stelle das «sozialpolitische Minimum» dar, hält der Regierungsrat fest. Ausgehend vom Jahr 2019 und aufgrund der «weiterhin herausfordernden finanziellen Situation des Kantons» sei ein höherer Betrag «nicht angezeigt».

Die Summe liegt 9,6 Millionen Franken unter dem im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eingestellten Betrag. «Die grosse Herausforderung bei der Prämienverbilligung besteht darin, einen guten Mittelweg zwischen den sich widersprechenden sozial- und finanzpolitischen Zielen zu finden», schreibt der Regierungsrat.

Weniger Geld für unteren Mittelstand

Weil von der Gesamtsumme auch die Prämien von Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, und von Sozialhilfebezügern finanziert werden, steht für Personen und Familien des unteren Mittelstandes deutlich weniger Geld zur Verfügung. Unter dem Strich bleiben gemäss Berechnungen des Regierungsrats im übernächsten Jahr 179,2 Millionen Franken übrig.

Im kommenden Jahr liegen für die Prämienverbilligung im Aargau insgesamt 323 Millionen Franken bereit. Der Kanton stellt 96 Millionen Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat wollte 10 Millionen Franken mehr. Der Grosse Rat kürzte den Betrag.

Rund 166'000 Personen erhalten 2019 voraussichtlich eine Prämienverbilligung. Davon sind 36'470 EL- und Sozialhilfebeziehende. 123'000 Personen können mit einer individuellen Prämienverbilligung rechnen.

Immer mehr Betreibungen

Dass die Summe für die Prämienverbilligung im Aargau tief ist, zeigt die Anzahl der Personen, die ihre Prämien nicht mehr bezahlen können und betrieben werden. So hat sich die massiv zu wenig ausgeschüttete Prämienverbilligung 2017 direkt in steigenden Betreibungszahlen niedergeschlagen, wie aus der Botschaft des Regierungsrats hervorgeht.

Sind 2016 von den Krankenversicherern 27'030 Betreibungsbegehren erhoben worden, so waren es 2017 bereits 37'631. Im Jahr 2018 wird mit 40'000 Betreibungsbegehren wegen nichtbezahlter Prämien gerechnet.

Dies hat den Regierungsrat nach eigenen Angaben bestärkt, im Jahr 2018 nachträglich den Einkommenssatz auf 17 Prozent zu reduzieren. Mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolge auch im kommenden Jahr eine Anpassung. Die Korrektur werde voraussichtlich dazu führen, dass sich die Zahl der Betreibungen wieder normalisiere.

Der Regierungsrat hatte im November mitgeteilt, den Einkommenssatz für die Berechnung des Anspruchs auf eine Verbilligung um 1,5 Prozentpunkte auf 17 Prozent zu reduzieren. Dies führt zu einem höheren oder zu einem neuen Anspruch auf Prämienverbilligung. 38 Millionen wurden in diesem Jahr nämlich noch nicht verteilt.

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