Das Aargauer Kantonsparlament lehnt den Antrag der Linken ab und plant Steuersenkungen für hohe Vermögen.
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Der Grosse Rat des Kantons Aargau. (Archivbild) - Keystone
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Das Aargauer Kantonsparlament kann die Revision des Steuergesetzes wie geplant beraten. Der Grosse Rat hat den Antrag der Linken mit 92 zu 38 Stimmen abgelehnt, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die Vorlage sieht unter anderem Steuersenkungen für hohe Vermögen vor.

SP begründete den Antrag am Dienstag damit, die Senkung der Vermögenssteuer führe dazu, dass Steuerpflichtige mit tiefen Vermögen mehr als heute bezahlten, während Personen mit hohen Vermögen profitierten. Die Anhörung habe gezeigt, dass die Mehrheit der Gemeinden die Vorlage ablehne.

Auch die Grünen kritisierten die Steuerstrategie des Regierungsrats und stützten den Rückweisungsantrag. «Steuern seien gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten». Der Steuerwettbewerb mit anderen Kantonen sei «absurd». Es sei eine nachhaltige Entwicklung des Kantons notwendig.

Kritik von EVP und Unterstützung von SVP

Die EVP wies darauf hin, dass der Mittelstand wie Familien und Rentner nach der Revision letztlich stärker belastet würden. Entlastet würden jedoch Multimillionäre. Das sei falsch.

Hinter die Vorlage des Regierungsrats stellten sich SVP, FDP, Mitte und GLP. «Der Mittelstand müsse jetzt entlastet werden», sagte ein FDP-Sprecher.

Die Mehreinnahmen aus der Schätzung der Liegenschaften (Eigenmietwert) müssten ausgeglichen werden. Der Zeitpunkt sei gut, denn der Kanton habe im Jahr 2023 zum siebten Mal in Folge einen Überschuss erzielt. Der Kanton sei schuldenfrei, hiess es.

Steuersenkungen als Anreiz

«Der Aargau werde für alle steuerlich attraktiver», hielt ein SVP-Sprecher fest. Es werde interessant, nicht nur im Aargau zu arbeiten, sondern auch zu wohnen und Steuern zu bezahlen. Es sei an der Zeit für weitere Steuersenkungen.

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Landammann Markus Dieth (Mitte). - keystone

Es gehe darum, vermögende Personen im Aargau zu behalten, sagte Finanzdirektor und Landammann Markus Dieth (Mitte). «10 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlten 80 Prozent der Vermögenssteuern».

Die Steuergesetzrevision 2025 sieht eine Senkung der höchsten Tarifstufe der Vermögenssteuer vor (ab 1,26 Millionen Franken), ebenso von Vermögen ab 500'000 Franken. Zudem sollen die steuerfreien Vermögensbeträge für Ehepaare auf 260'000 Franken und für Einzelpersonen auf 130'000 Franken erhöht werden.

Weitere Änderungen im Steuergesetz

Ferner soll der Kinderabzug erhöht werden, ebenso die Kosten für die Drittbetreuung eines Kindes. Der Maximalbetrag soll von 10'000 auf 25'000 Franken angehoben werden. Der Gewinnsteuersatz für Vereine und Stiftungen soll auf 5,5 Millionen Franken gesenkt werden.

Die Bürgerlichen wollen Steuersenkungen, weil der Kanton die Besteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum auf Anfang des Jahres 2025 erhöht. Das Parlament legte den Wert auf 62 Prozent fest. Der Aargau erfüllt derzeit die Vorgaben des Bundesgerichts nicht.

Der Regierungsrat rechnet deshalb mit Mehreinnahmen für den Kanton von 63 Millionen Franken und für die Gemeinden mit Mehreinnahmen von 57 Millionen Franken. Unter dem Strich soll der Kanton jedoch nicht mehr einnehmen, daher die Revision des Steuergesetzes für natürliche Personen.

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