Aarau

    Aargauer Notare müssen wie bisher den roten Pass haben

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Im Kanton Aargau müssen Notare weiterhin über das Schweizer Bürgerrecht verfügen. Der Regierungsrat wollte die geltende Bestimmung aus dem Gesetz kippen.

    Schweizer Pass
    Ohne Schweizer Pass fehlt auch die politische Mitbestimmung. - Keystone

    Der rote Pass ist auch weiterhin ein Muss, dies hat der Grosse Rat am Dienstag, 29. August 2023, bei der Beratung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes entschieden.

    Der Entscheid fiel mit 68 zu 63 Stimmen. Mitte-Grossrat Harry Lütolf kämpfte vehement gegen die Abschaffung der Voraussetzung, dass Notare über das schweizerische Bürgerrecht verfügen müssen.

    Nur fünf Kantone würden so etwas kennen, sagte er. Im Kanton Zürich wähle sogar das Volk die Amtsnotare.

    Regierungsrat Dieter Egli (SP) sagte dazu, es handle sich um eine politische Frage. Eine Urkundsperson müsse sorgfältig arbeiten und habe eine staatliche Aufgabe zu erfüllen. Diese Fähigkeiten hätten jedoch aus Sicht des Regierungsrats nicht mit dem Bürgerrecht zu tun.

    Ein Drittel der im Beurkundungsregister registrierten Personen sind über 65 Jahre alt

    Die Revision des Gesetzes soll zu Vereinfachungen führen, indem zum Beispiel ausserkantonale Patente einfacher anerkennt werden.

    Es geht auch darum, genügend Notare zu finden. Der Regierungsrat befürchtet, dass künftig ein gewisser Mangel entstehen könnte.

    Derzeit sind 135 Personen im Beurkundungsregister des Kantons Aargau eingetragen, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats. Zwei Drittel davon hätten das 50. Lebensjahr überschritten, ein Drittel der Urkundspersonen sei über 65 Jahre alt.

    Der Grosse Rat hiess das Gesetz nach der ersten Beratung gegen eine Stimme gut. Mit Blick auf die zweite Beratung muss der Regierungsrat im Auftrag des Parlaments noch verschiedene Themen prüfen.

    Die Notare im Kanton Aargau arbeiten freiberuflich

    Der Kanton Aargau folgt dem System des freiberuflichen Notariats. Die Urkundspersonen stehen zum Kanton in keinem Angestelltenverhältnis und üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus.

    Sie beurkunden rechtsverbindlich Verträge im Zusammenhang mit dem Erb- und Eherecht. Sie beurkunden auch den Kauf von Liegenschaften.

    Die praktizierenden Urkundspersonen sowie die Beglaubigungspersonen stehen im Register «der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notare». Sie müssen eine Prüfung ablegen. Der Kanton hat für die notarielle Akte verbindliche Tarifvorschriften erlassen.

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