Ein 37-jähriger Aargauer auf Bewährung hat sich nicht bewährt – trotz Hausverbot betrat er in Lenzburg eine Coop-Filiale und liess ein Erdbeertörtli mitgehen.
erdbeertörtli
Dem Mann wurde unter anderem ein Erdbeertörtli im Coop zum Verhängnis. - Coop

Das Wichtigste in Kürze

  • In Lenzburg AG beging ein Aargauer in einer Coop-Filiale Hausfriedensbruch.
  • Aus dem Laden klaute er ein Erdbeertörtli, später bestahl er auch seine Schwester.
  • Weil er auf Bewährung war, muss er eine Freiheitsstrafe antreten.
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Trotz Bewährung konnte ein Aargauer der Versuchung eines feinen Erdbeertörtlis nicht widerstehen: Der heute 37-Jährige betritt im September in Lenzburg trotz Hausverbot die Coop-Filiale.

Doch der Mann geht nicht etwa einkaufen. Er schnappt sich nämlich ein Erdbeertörtli – und verlässt den Laden, ohne zu bezahlen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Coop Filiale
Der heute 37-Jährige war schon auf Bewährung, als er die Coop-Filiale in Lenzburg AG betrat. (Symbolbild)
Coop Filiale
Dort schnappte er sich ein Erdbeertörtli und verliess die Filiale, ohne zu bezahlen. (Symbolbild)
Portemonnaie
Nur zehn Tage später klaute er das Portemonnaie seiner Schwester. (Symbolbild)
Franken
Er hob von ihrem Konto über 2000 Franken ab. (Symbolbild)
Bewährung Gefängnis
Da er auf Bewährung war, muss er für seine früheren Vergehen eine zweimonatige Freiheitsstrafe antreten. (Symbolbild)

Es bleibt aber nicht bei Törtli-Diebstahl und Hausfriedensbruch. Denn nur zehn Tage später klaut er während eines Besuchs bei seiner Schwester ihr Portemonnaie und geht zu einer Bank.

Mit ihrer EC-Karte hebt der Aargauer über 2000 Franken ab. Den Pin-Code für die Karte hatte seine Schwester im Portemonnaie neben der Karte selbst notiert.

Rechnung, Schadenersatz und Strafregistereintrag

Da er mit den beiden Vergehen gegen seine Bewährung verstösst, muss er eine zweimonatige Freiheitsstrafe wegen seiner früheren Taten antreten. Hinzu kommen Strafen für den Erdbeertörtli-Klau im Coop und den Diebstahl an seiner Schwester.

Wurde Ihnen schon mal etwas geklaut?

Laut Staatsanwaltschaft Aargau kriegt er eine Rechnung von über 1500 Franken und muss Schadenersatz an seine Schwester zahlen. Er muss ihr das von ihrem Konto gestohlene Geld zurückgeben.

Die 7,50 Franken für das geklaute Erdbeertörtli muss er ebenfalls bezahlen. Hinzu kommt ein weiterer Eintrag ins Strafregister.

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