Weil er immer wieder Kot in seinem Garten findet, droht ein Aargauer mit dem Abschuss von Hunden. Auch die Hundebesitzer wolle er bestrafen.
Hundekot
Hundekot gehört nicht auf Wege – aber auch nicht ins Klo. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aargauer droht wegen Hundekots mit dem Abschuss der Tiere.
  • Erwische er einen Besitzer, der den Kot nicht wegräumt, drücke er dessen Gesicht rein.
  • Er wolle einfach wieder seinen Rasen mähen können ohne stinkende Überraschung.
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Immer wieder findet Andy Frey aus Reinach AG Hundekot auf seinem Rasen. Die Besitzer würden die Tiere von der Leine lassen, die Exkremente dann aber nicht aufsammeln. «Eine verdammte Schweinerei», enerviert sich der Rentner gegenüber «Tele M1».

Damit dies in Zukunft nicht mehr vorkommt, hat er ein Schild vor seinem Garten platziert: «Stopp», steht dort in grossen roten Buchstaben. «Dein Hund wird das nächste Mal erschossen. Kein Hunde-Kackplatz.»

Hundekot
In Reinach AG gibt es einige Hundebesitzer, die den Kot nicht wegräumen. Sehr zum Leidwesen eines Rentners, der nun mit Konsequenzen droht. - keystone

Der Frage, ob er tatsächlich einen Hund erschiessen werde, weicht der Waffenbesitzer aus. Er spricht eine Warnung an die Besitzer aus: «Wenn es wieder vorkommt und ich sie erwische, würde ich sie in den Kot drücken.» Zur Selbstjustiz greift er, weil Anzeigen bei der Polizei nichts bringen würden, wie er sagt.

In der nächsten Zeit wolle er seinen Rasen videoüberwachen, sagt Frey. «Dann werde ich herausfinden, wer es ist.» Mit dem Schild und der Videoüberwachung hofft er, dass kein Hundekot mehr auf seiner Wiese zu liegen kommt. Dann könne er endlich wieder mähen ohne stinkende Überraschungen.

Töten von Hund gilt als Tierquälerei

Sollte Frey tatsächlich fremde Hunde wegen Kot auf seiner Wiese töten, würde dies wohl als Tierquälerei gelten. Diese liegt gemäss dem Tierschutzgesetz unter anderem dann vor, wenn ein Tier aus Mutwillen getötet wird. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem kann der Halter eine Entschädigung für den seelischen Schaden fordern.

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