Aargauer Fahrzeugsteuer: Gewicht und Leistung statt «PS-Steuer»

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Aarau,

Im Kanton Aargau soll die Verkehrssteuer ab dem Jahr 2025 neu berechnet werden. Dies hat der Regierungsrat dem Parlament beantragt.

Verkehrsabgaben berechnen. (Symbolbild)
Verkehrsabgaben berechnen. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Ab 2025 soll die Verkehrsabgabe im Kanton Aargau neu berechnet werden. Dies hat der Regierungsrat dem Parlament beantragt. Bemessungsgrundlage soll künftig eine Kombination aus Gewicht und Leistung sein. Auf einen Öko-Tarif verzichtet der Regierungsrat.

Seit 50 Jahren wird die Steuer nach dem Hubraum («Steuer-PS») berechnet. Dies sei nicht mehr zeitgemäss, schrieb der Regierungsrat in der am Freitag publizierten Botschaft.

Grundsätzlich sollen bei der Bemessung der Fahrzeugabgaben das Gesamtgewicht und die Normleistung je hälftig ins Gewicht fallen. Diese Berechnung sei grundsätzlich technologieneutral. Davon betroffen sind rund 415'196 Fahrzeuge im Kanton.

Neue Bemessungsgrundlage bis 3500 Kilogramm

Die neue Bemessungsgrundlage soll auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse gelten. Bei der Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast soll jedoch alles unverändert bleiben.

Der Regierungsrat will die Revision des Gesetzes im Wesentlichen ertragsneutral umsetzen. Auf diese Weise soll die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur sichergestellt werden.

Nach viel Kritik in der Anhörung liess der Regierungsrat den Vorschlag fallen, den Steuertarif nach ökologischen Kriterien zu gestalten. Man verzichte auf einen solchen Tarif, der Rabatte und Tarifzuschläge vorgesehen habe. Ein solcher Tarif kann laut Regierungsrat «nicht umgesetzt» werden.

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