Asylbewerber

    Aargau prüft kantonale Betreuung für junge erwachsene Asylbewerber

    Keystone-SDA Regional
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    Aarau,

    Im Kanton Aargau soll jungen Asylbewerbern auch über ihr 18. Lebensjahr hinaus eine spezielle Betreuung angeboten werden.

    Asylsystem
    Mit dem neuen Asylsystem treten europaweit umfangreiche Änderungen im Asylrecht in Kraft. (Archivbild) - keystone

    Junge Asylsuchende sollen im Aargau auch nach ihrem 18. Geburtstag eine besondere Betreuung erhalten können. Die Aargauer Regierung will prüfen, ob die Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Asylsuchender (UMA) durch den Kanton bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder bis zum 22. Geburtstag ausgedehnt werden kann.

    Dies schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat.

    Im Gegensatz zu Asylbetreuungen in anderen Kantonen, müssten die Jugendlichen heute mit Erreichen der Volljährigkeit in die Asylstrukturen der Gemeinden wechseln, heisst es im Postulat von Grossrätin Therese Dietiker (EVP), das von Parlamentsmitgliedern aus FDP, Mitte, SP, Grünen und GLP mitunterzeichnet wurde.

    Weil die UMA-Unterkünfte aktuell sehr stark belegt seien, würden viele bereits vor dem 18. Altersjahr verlegt.

    Übergang stellt Herausforderung dar

    Dies sei für die Jugendlichen eine grosse Herausforderung und löse viele Ängste aus. Der abrupte Übergang könne die soziale und berufliche Integration gefährden.

    Der Wechsel, der mit dem Verlust der vertrauten Bezugsperson und des sozialen Netzes einhergehe, sei für die Asylsuchenden «herausfordernd und teilweise auch überfordernd», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort.

    Bereits stünden zwei weitere Anschlusslösungen zur Verfügung: die Unterbringung in der Unterkunft «Uma Plus»oder an einem Coachingstandort. Trotzdem sei das heutige System nicht optimal.

    Der Regierungsrat will nun in einem Bericht dem Grossen Rat verschiedene Varianten und deren Nutzen sowie finanzielle Auswirkungen aufzeigen, wie es hiess.

    Integration als Investition

    Fachleute des Departements Gesundheit und Soziales hätten bereits Besuche in den Kantonen Zürich und Solothurn gemacht, wo UMAs über die Volljährigkeit hinaus in kantonalen Unterkünften betreut würden.

    Mehrkosten seien als Investition in die Integration zu sehen. So könnten Folgekosten im Sozialwesen reduziert werden, schreibt der Regierungsrat.

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