76-jähriger Berner muss Haft antreten
2011 hat ein 76-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss in Worb einen zehnjährigen Buben überfahren. Der Rentner wehrte sich gegen eine Haftstrafe wegen gesundheitlicher Probleme. Nun entschied das Bundesgericht, dass er seine Haftstrafe antreten muss.

Das Wichtigste in Kürze
- 2011 hat ein Rentner in Worb BE einen zehnjährigen Buben überfahren.
- Der 76-Jährige hatte 1,79 Promille Alkohol im Blut.
- Das Bundesgericht entschied nun, dass er gesundheitlich in der Lage sei, die Haftstrafe anzutreten.
Der 76-jährige Berner, der in Worb einen Bub totfuhr, muss seine Haft antreten. Er sei dazu gesundheitlich in der Lage, entschied das Bundesgericht und wies eine Beschwerde des Mannes ab.
Der Autofahrer hatte mindestens 1,79 Promille Alkohol im Blut, als er im November 2011 in Worb bei Bern ein zehnjähriges Kind auf dem Fussgängerstreifen überfuhr. Das kantonale Obergericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt.
Als er letztes Jahr zum Vollzug der Strafe im Regionalgefängnis Bern aufgeboten wurde, wehrte sich der Mann. Er sei nicht hafterstehungsfähig, machte er geltend und verwies auf zahlreiche gesundheitliche Probleme, die zum Teil über 20 Jahre zurückliegen.
Medizinische Versorgung gewährleistet
Vor Obergericht blitzte er ab - und nun auch vor Bundesgericht. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen könnten den Vollzug zwar erschweren. Es sei aber nicht sehr wahrscheinlich, dass der Strafvollzug das Leben oder die Gesundheit des Beschwerdeführers gefährden würde.
Ausserdem sei die notwendige medizinische Betreuung auch hinter Gitter gewährleistet, heisst es im Bundesgerichtsurteil, das die «Berner Zeitung» am Samstag aufgriff. Die Gerichtskosten von 1200 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.






