Franken

5,8 Millionen Franken als Ausfallentschädigung für Aargauer Kitas

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Aarau,

Die Entschädigung für privat betriebene Kinderkrippen wegen der Coronakrise fällt im Kanton Aargau deutlich tiefer aus als erwartet. Die 197 Betreiber erhalten insgesamt 5,8 Millionen Franken. Zur Verfügung standen mehr als 12 Millionen Franken.

Kindertagesstätte
An einer Garderobe in einer Kindertagesstätte hängen Winterjacken von Kindern. (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton übernimmt zwei Drittel und der Bund einen Drittel der Kosten. Von den definitiv verfügten Ausfallentschädigungen in der Höhe von 5,8 Millionen übernimmt der Kanton demnach 3,9 Millionen Franken, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mitteilte.

Der Grosse Rat hatte am 8. September einen Kredit für den Kantonsanteil von 8,3 Millionen Franken bewilligt. Gemäss einer Verordnung des Bundesrats erhalten private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern.

Beim Kanton sind nach eigenen Angaben fristgerecht 206 Gesuche für Ausfallentschädigungen eingegangen. 197 Gesuche wurden bewilligt. Da bei sechs Gesuchen die Ausfallentschädigung noch nicht abschliessend berechnet werden konnte, wurde für diese Institutionen laut DGS eine Verfügung mit Vorbehalt erstellt.

Drei Gesuche seien abgelehnt worden, da die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung nicht erfüllt worden seien. Die gewährten Ausfallsentschädigungen erstrecken sich von 135 Franken bis 161'125 Franken. Der durchschnittliche Betrag pro Gesuch beträgt 29'500 Franken.

Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung drohten oder verzeichneten Einbussen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen. Das war im Zeitraum zwischen 17. März und 17. Juni der Fall. Viele Eltern betreuten freiwillig und trotz laufendem Betreuungsvertrag ihre Kinder in dieser Zeit zu Hause.

Die Auszahlung der Ausfallentschädigungen ermöglicht den Institutionen, bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückzuerstatten und allfällige finanzielle Einbussen durch nicht beglichene Beiträge auszugleichen.

Von der Unterstützung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung profitierten auch Eltern, die ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz Eigenbetreuung der Kinder nachgekommen seien, sofern die Institutionen ihren Anspruch korrekt angemeldet hätten, hält das DGS fest.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

x
162 Interaktionen
Abnehmspritze
fc st.gallen
212 Interaktionen
Trotz FCSG-Titel

MEHR FRANKEN

sdf
57 Interaktionen
Benefizkonzert
Liebesbetrug
5 Interaktionen
Lausanne
5 Interaktionen
Halbe Million Franken
haute ecole arc neuchâtel berne jura
6 Interaktionen
Kanton BL

MEHR AUS AARAU

DTM
DTM in Zandvoort
Buchs AG
Altstadt Aarau
2 Interaktionen
Politik
DTM Matteo Cairoli Ferrari
DTM in Zandvoort