In der Schweiz werden jährlich rund 4700 Tonnen Licht- und Knallkörper sowie Sprengmittel in die Luft gejagt.
Wer für Silvester Feuerwerk im Ausland einkaufen will, muss die Obergrenze der erlaubten Importmenge beachten. Erlaubt für den persönlichen Gebrauch sind 2,5 Kilogramm. (Symbolbild)
Wer für Silvester Feuerwerk im Ausland einkaufen will, muss die Obergrenze der erlaubten Importmenge beachten. Erlaubt für den persönlichen Gebrauch sind 2,5 Kilogramm. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz knallts viel und heftig: 4700 Tonnen Pyrotechnik werden jährlich verheizt.
  • 90 Prozent davon werden aus dem Ausland importiert, so die Zollbehörden.
  • Was dabei oft vergessen geht: Für Feuerwerk braucht es eine Einfuhrbewilligung.
Ad

Wer für die Feiertage viel Feuerwerk im Ausland kaufen will, muss aufpassen: Für die Einfuhr von Feuerwerk braucht es grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung.

Die 4700 Tonnen in der Schweiz verbrauchten Feuerwerks- und Sprengmittel teilen sich auf in 1700 Tonnen pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerk - also auch Raketen, Knallfrösche und Zuckerstöcke - und 3000 Tonnen Sprengmittel.

Fast alles importiert

Rund 90 Prozent davon werden jeweils aus dem Ausland importiert, wie die eidgenössische Zollverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Sonnwendfeier Oensingen
Die Sonnwendfeier in Oensingen präsentiert das grösste Feuerwerk der Schweiz – es dauert rund eine Stunde lang. - z.V.g.

Dabei ist zu beachten, dass ohne Bewilligung nur 2,5 Kilogramm solcher Leucht- und Knallmittel pro Person in die Schweiz mitgenommen werden dürfen - sofern sie überhaupt in der Schweiz erlaubt sind. Wenn sie nach der Kontrolle am Zoll eingeführt werden dürfen, heisse das noch nicht, dass sie auch verwendet werden dürfen, schreibt die Zollverwaltung.

Zahlreiche Vorschriften

Wenn die Zollbeamtinnen und -beamten feststellen, dass zu viel Ware in die Schweiz eingeführt werden soll oder wenn verbotene Gegenstände dabei sind, muss die Person wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz mit einer Anzeige rechnen.

Auch in diesem kommen fast alle Feuerwerkskörper aus China. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Auch in diesem kommen fast alle Feuerwerkskörper aus China. Foto: Christoph Schmidt/dpa - dpa-infocom GmbH

Verboten ist Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert, wie zum Beispiel Kracher, Böller und Petarden. Auch Lady-Crackers, die länger als 22 Millimeter sind und einen Durchmesser von mehr als 3 Millimeter aufweisen, sind nicht erlaubt.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol), das die Bewilligungen erteilt, prüft auch die Einfuhrgesuche von Importeuren von Feuerwerkskörpern. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Gesuchsteller eine Einfuhrbewilligung. Für den Handel und den Erwerb von Pyrotechnik und Sprengmitteln sind die Kantone verantwortlich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FeuerwerkHandel