2G-Regel statt Maskenpflicht im Kanton St. Gallen

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Stadt St. Gallen,

Auch der Kanton St. Gallen bietet Restaurants, Bars und Clubs an, die 2G-Regel einzuführen.

Coronavirus 2G
An einem Eingang steht der Hinweis «Hier gilt die 2G-Regel geimpft & genesen». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton St. Gallen hat seine Verordnung entsprechend angepasst.
  • Der Bundesrat änderte vor kurzem die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.

Mit St. Gallen verzichtet ein weiterer Kanton auf strengere Corona-Massnahmen bei freiwilliger 2G-Regel in Restaurants, Bars und Clubs: Die St. Galler Regierung passt die kantonale Verordnung der Bundesregelung an. Der Bundesrat änderte am 3. Dezember 2021 die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.

Neu können Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatoren von Veranstaltungen nur noch Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat einlassen (2G) und im Gegenzug auf die Maskentragpflicht verzichten.

Kantonale Verordnung angepasst

Die St. Galler Regierung hat die kantonale Verordnung entsprechend angepasst. Ergänzend zur nationalen Regelung gilt im Kanton St. Gallen ab morgen Mittwoch in Aussenbereichen von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben für alle Gäste entweder 2G (geimpft oder genesen) oder aber eine Maskentragpflicht, sofern die Gäste nicht an einem Tisch sitzen, wie der Kanton am Dienstag schrieb.

Ebenfalls möglich ist 2G in den Innenbereichen von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben. Es stehe den Betrieben aber frei, trotzdem an der Maskentragpflicht festzuhalten, heisst es weiter.

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