Gericht

26-Jähriger muss in Zürich wegen zwei Drogentoten vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 26-Jähriger steht heute Donnerstag in Zürich nach dem Drogentod von zwei Menschen vor Gericht. Er soll dabei gewesen sein, als sie starben, aber jegliche Hilfe unterlassen haben.

Ein 26-Jähriger steht am Donnerstag nach dem Drogentod zweier Menschen vor dem Bezirksgericht Zürich. Er soll jegliche Nothilfe unterlassen haben. (Archivbild)
Ein 26-Jähriger steht am Donnerstag nach dem Drogentod zweier Menschen vor dem Bezirksgericht Zürich. Er soll jegliche Nothilfe unterlassen haben. (Archivbild) - KEYSTONE/WALTER BIERI

Eine der Verstorbenen war zum Todeszeitpunkt minderjährig. Zusammen mit dem Beschuldigten habe sie im Juni 2023 unter anderem Medikamente, Kokain und Cannabis zu sich genommen, heisst es in der Anklageschrift.

Als die 15-Jährige nicht mehr ansprechbar auf dem Bett gelegen sei, habe der 26-Jährige versucht, sie aufzuwecken. Doch statt die Sanität zu rufen, soll er einen Kollegen um Rat gefragt haben, der wenig hilfreiche Tipps gab und meinte, er müsse sich mehr Sorgen wegen der Polizei machen. Erst über drei Stunden später habe der Beschuldigte die Polizei verständigt. Die Verstorbene habe er zuvor aus seinem Zimmer ins Treppenhaus geschleift.

Der zweite Vorfall soll sich wieder am Wohnort des Beschuldigten ereignet haben, weniger als sieben Monate später. Ein Bekannter habe unter anderem Heroin und Alkohol zu sich genommen. Laut Anklage verlor er das Bewusstsein und starb an einer zentralen Atemlähmung. Der Beschuldigte soll es wieder unterlassen haben, jemanden frühzeitig zu benachrichtigen.

Stattdessen habe er den Mann gepackt und ins Treppenhaus geschleift. Als er einen Betreuer alarmierte, war der Bekannte schon tot. Gegenüber der Polizei sagte der 26-Jährige mehrfach, dass er gesehen habe, wie ein Unbekannter den Verstorbenen ins Treppenhaus getragen habe. Er habe diesem gar noch zugerufen, er solle die Sanität informieren.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten wegen unterlassener Nothilfe, Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder und weiterer Delikte an. Sie verlangt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Verteidiger wird seinen Antrag an der Verhandlung bekanntgeben. Der Beschuldigte sass mehrfach in Untersuchungshaft.

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Kommentare

User #6312 (nicht angemeldet)

Wenn es sich wirklich so zugetragen hat? Dann ist es schon extrem. Zweimal stirbt jemand in der Wohnung und jedes Mal schleppt er die Person einfach ins Treppenhaus .. das war’s dann?

User #6159 (nicht angemeldet)

Höchsstrafe und Sozialstunden für den Typen wären angebracht !

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