Minderjährige Lenker rasen mit 250 km/h und 500 PS über die A1
Gleich mehrere minderjährige Lenker haben im Kanton Zürich die Strassen unsicher gemacht. In einem Fall bretterten ein 14- und 15-Jähriger mit einem 500-PS-Boliden mit 250 km/h bei prekären Strassenverhältnissen über die Autobahn. Sie wurden verhaftet.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 14- und ein 15-Jähriger wurden von der Kantonspolizei Zürich verhaftet.
- Die Jugendlichen rasten mit 250 km/h über die Autobahn.
- Sie wurden angezeigt.
Gegen 2.30 Uhr meldeten Anwohner aus Wangen bei Dübendorf, dass ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Haldenstrasse hoch und runter fahre, teilte die Kantonspolizei Zürich am Sonntag mit. Die Polizei-Patrouille sah das gemeldete Fahrzeug in Brüttisellen, bevor dieses auf die A15 Richtung Uster fuhr.
Gegen 3.30 Uhr führte die Fahndung die Kantonspolizei wieder nach Wangen, wo sie das gesuchte Fahrzeug und vier Jugendliche antraf. Die Polizei verhaftete die Schweizer im Alter von 13 bis 15 Jahren.

Gemäss den Ermittlungen beschleunigten ein 14- und ein 15-jähriger Jugendlicher auf der Fahrt über die A15 und A1 das über 500 PS starke Fahrzeug bei nasser Strasse und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt auf rund 250 km/h. Bei der vom Anwohner gemeldeten Fahrt auf der Haldenstrasse sollen sie in der 50er-Zone mit rund 100 km/h unterwegs gewesen sein.
Die Jugendlichen werden wegen der Raserfahrt sowie wegen der Entwendung des Fahrzeuges bei der Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Ein weiterer Jugendlicher angezeigt
Rund vier Stunden zuvor – gegen 23 Uhr – fiel einer Patrouille der Kantonspolizei in Esslingen ein Fahrzeug auf. Der Fahrzeuglenker missachtete die Aufforderung anzuhalten, beschleunigte sein Fahrzeug stark und flüchtete Richtung Egg, wie es weiter hiess.
Nach kurzer Nahbereichsfahndung sei das verlassene Fahrzeug in Egg aufgefunden worden. Der 17-jährige Lenker habe sich gestellt. Er hatte das Fahrzeug zuvor seinen Eltern entwendet. Der Jugendliche wird wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Hinderung einer Amtshandlung bei der Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.












