20-Jähriger will in den Dschihad reisen – Mutter alarmiert Polizei
Nach Kontakt mit einem Islamisten über Social Media plante Alexander die Ausreise nach Somalia. Nun ist er auf freiem Fuss – unter Auflagen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 20-Jähriger aus Basel wollte sich der Terrorgruppe Al-Schabab in Somalia anschliessen.
- Seine Mutter meldete ihn der Polizei, woraufhin er festgenommen wurde.
- In U-Haft gestand er den Plan und wurde im April 2025 vorzeitig freigelassen.
An einem Morgen im Juli 2024 wird der 20-jährige Alexander (Name geändert) aus Basel von einer Spezialeinheit der Polizei festgenommen.
Der junge Mann, der auf dem Weg zum Morgengebet ist, wird verdächtigt, eine Terrororganisation unterstützen zu wollen. Obwohl er sich ruhig verhält, wird seine Wohnung gewaltsam durchsucht.
Alexander streitet die Vorwürfe zunächst ab. Doch nach neun Monaten in Untersuchungshaft – die meiste Zeit in Einzelhaft – legt er ein Geständnis ab. Über den Fall berichtet «CH Media».
Kontakte auf Social Media, aber nicht im echten Leben
Er hatte tatsächlich geplant, sich der Terrororganisation Al-Schabab in Somalia anzuschliessen. Die Ermittler finden belastende Chatnachrichten und Propagandamaterial auf seinen Geräten. Dank des Geständnisses kommt er im April 2025 vorzeitig frei.
Sein Fall steht exemplarisch für einen Trend, den die Bundespolizei Fedpol beobachtet: Junge Menschen radikalisieren sich zunehmend über soziale Netzwerke und Online-Foren.
Auch bei Alexander spielte das Internet eine zentrale Rolle. Obwohl er introvertiert ist und an sozialer Phobie leidet, pflegte er virtuelle Freundschaften auf Plattformen wie Discord. Im echten Leben fehlten ihm jedoch soziale Kontakte.
Er suchte nach Sinn und fand ihn mit 17 Jahren im Islam. Die Entscheidung, sich einer Terrorgruppe anzuschliessen, erklärt er später mit «Langeweile», korrigiert sich aber: Er sei wohl einfach in die falschen Kreise geraten.
Über den anonymen Chatdienst Session gerät er an einen Kontakt namens Omar. Dieser verspricht ihm eine Reise nach Somalia und den Eintritt in ein islamistisches Lager. Die Ausreise soll am 7. August 2024 stattfinden.
Alexander informiert sogar seine Mutter, die ihn vergeblich zu überzeugen versucht, zu bleiben.
In ihrer Verzweiflung meldet sie sich bei der Polizei.
Bedingte Strafe und Deradikalisierungs-Therapie
Die Behörden reagieren rasch. Anfang Juli leitet die Bundesanwaltschaft ein Verfahren ein. Bei der Hausdurchsuchung werden neben den Chatverläufen auch IS-Propaganda und Pornografie gefunden. Zudem kann ihm ein früherer Einbruch nachgewiesen werden.
Im April 2025 stimmt Alexander einem Deal zu: Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, nimmt an einer Deradikalisierungs-Therapie teil und muss regelmässig mit der Polizei zusammenarbeiten. Auch gibt er seinen Schweizer Pass für sechs Monate ab.
Derzeit lebt er wieder bei seinen Eltern, ist auf Jobsuche und denkt über Sozialhilfe nach. Der Neustart fällt ihm schwer: «Es ist ein komisches Gefühl, plötzlich wieder unter so vielen Leuten zu sein», sagt er.