20-Jähriger soll im Baselbiet Adressbuchschwindel betrieben haben

Keystone-SDA Regional
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Muttenz,

Ein 20-Jähriger muss sich vor dem Baselbieter Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs verantworten. Er soll mit dem sogenannten Adressbuchschwindel mehrere Hunderte Personen geschädigt und Zahlungen von über 120'000 Franken erwirkt haben.

Ein 20-Jähriger soll im Baselbiet Hunderte Personen mit dem Adressbuchschwindel betrogen haben. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. (Symbolbild)
Ein 20-Jähriger soll im Baselbiet Hunderte Personen mit dem Adressbuchschwindel betrogen haben. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/KARL-JOSEF HILDENBRAND

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat entsprechend Anklage gegen den 20-jährigen Schweizer erhoben, wie sie am Donnerstag nach Abschluss der Strafuntersuchung mitteilte. Im Zuge des Verfahrens habe sie vergangenen März eine Webseite sperren lassen und Vermögenswerte in der Höhe von rund 75'000 Franken beschlagnahmt. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft geht gemäss Mitteilung davon von aus, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 unter dem erfundenen Namen «Schweizerisches Händler- und Firmenregister» Scheinrechnungen im Gegenwert von insgesamt mindestens 1,3 Millionen Franken an rund 10’000 Personen verschickt hat.

Durch dieses mutmassliche Betrugssystem seien Zahlungen an ihn in der Höhe von über 120'000 Franken getätigt worden. Hunderte Personen seien dabei zu Schaden gekommen, heisst es weiter.

Beim sogenannten Adressbuchschwindel oder Registerbetrug durchforsten die Täter oder Täterinnen systematisch amtliche Register wie beispielsweise das Handelsregister oder das Markenregister nach Neueinträgen.

Danach verschicken sie gemäss Mitteilung Rechnungen für neue Registereinträge oder Mutationen an die gefundenen Firmen. Die Rechnungen sehen aufgrund der gewählten Sprache und des Layouts amtlich und offiziell aus. Dabei werde geschickt getarnt, dass es sich um nutzlose Einträge in private Register handelt.

Die Täter und Täterinnen würden in der Regel darauf spekulieren, dass Rechnungen mit kleineren Beträgen im dreistelligen Bereich in vielen Firmen wenig auffallen und nicht eingehend kontrolliert werden. Oft werde zudem eine kurze Zahlungsfrist von wenigen Tagen gesetzt, heisst es weiter. Der «Beobachter» hatte zuerst über den Fall berichtet.

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Kommentare

User #6101 (nicht angemeldet)

Sind Schweizer gerne oberkeitsglaubig?

User #2468 (nicht angemeldet)

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