18-Jährige muss selbstgemachten Grabstein für toten Papi entfernen
Paris Theiler ehrte ihren Vater mit einem selbst gestalteten Denkmal. Weil es nicht die Mindesthöhe erreichte, musste es wieder weg.

Das Wichtigste in Kürze
- In Villmergen wurde ein zu kleiner Grabstein der 18-jährigen Paris Theiler entfernt.
- Das Friedhofsreglement verlangt eine Mindesthöhe von 90 cm, der Stein war 50 cm hoch.
- Die Gemeinde verweist auf einheitliches Erscheinungsbild und Gleichbehandlung.
Die 18-jährige Paris Theiler aus Villmergen wollte ihrem vor vier Jahren verstorbenen Vater mit einem selbst gestalteten Grabstein gedenken. Der zweiteilige Stein zeigte ein Foto, den Namen, Geburts- und Todestag sowie ein Zitat.
Doch die Gemeinde liess ihn entfernen – er war mit rund 50 cm Höhe zu klein. Laut Friedhofsreglement muss ein Grabstein in Villmergen mindestens 90 cm hoch sein.
Gemeindeschreiber Josef Würsch betonte gegenüber Tele M1: Das Reglement werde konsequent umgesetzt, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren und alle Angehörigen gleich zu behandeln.
Holzkreuz ersetzt Grabstein
Theiler wusste nichts von dieser Vorschrift. Zuvor hatte sie den alten, überwucherten Grabschmuck entfernt und den Stein für über 600 Franken anfertigen lassen.
Nun steht stattdessen ein Holzkreuz auf dem Grab – das höher ragt als der entfernte Stein.
Für Theiler ist der Fall abgeschlossen. Sie will jedoch erneut einen Grabstein setzen, sobald sie das Geld für ein Exemplar hat, das den Vorgaben entspricht. Um ihren Vater würdig zu ehren.