Der Mann einer Frau aus Eritrea wurde zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte die Frau im April 2021 erstochen.
gericht
Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im April 2021 wurde eine Frau aus Eritrea von ihrem Mann erstochen.
  • Der Täter wurde nun zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Nach Absitzen der Strafe wird der Mann des Landes verwiesen.
Ad

Ein 40-jähriger Eritreer, der 2021 in Peseux NE seine Ehefrau erstochen hat, ist zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das 34-jährige Opfer hatte 23 Messerstiche erlitten und war später im Spital an den Folgen der schweren Verletzungen gestorben.

Der Neuenburger Staatsanwalt Nicolas Feuz hat am Dienstag vor dem Strafgericht eine 15-jährige Freiheitsstrafe für den heute 40-jährigen Täter gefordert.

23 Stichwunden auf dem ganzen Körper verteilt

23 Stichwunden im Gesicht, in der Brust, im Rücken und in den oberen Gliedmassen zeigten, dass «eine echte Tötungsabsicht vorlag». Es sei kein Unfall gewesen, fügte der Staatsanwalt hinzu.

Der Beschuldigte, der wie das Opfer eritreischer Herkunft ist, war vor dem Tötungsdelikt wegen einer Familienzusammenführung in die Schweiz gekommen.

Seine Frau, die seit 2017 in der Schweiz ist, habe dieser Familienzusammenführung nur «widerwillig» und wegen drei gemeinsamer Kinder zugestimmt. «Sie konnte ihm die häusliche Gewalt in der Heimat nicht verzeihen», erklärte Feuz.

Mann handelte wohl aus Eifersucht

Der Mann soll an der Treue seiner Frau gezweifelt haben und diese angegriffen haben. Dies nachdem die drei Kinder des Paares nach einem Streit zur Schule gegangen waren. Zuvor soll die Frau ihrem Mann eröffnet haben, dass sie sich von ihm trennen wolle.

Bei der Anhörung erklärte der 40-Jährige: «Ich habe sie geliebt. Ich fühlte mich betrogen.» Er fügte hinzu: «Nach dem ersten Messerstich sagte sie mir, dass sie einen Marabut (Heiler) aufgesucht hat.» Daraufhin sei die Wut in ihm hoch gekocht.

Der Marabut habe von ihm Besitz ergriffen und er sei nicht mehr er selbst gewesen. «Ich kann mich nicht mehr an die Szene erinnern. Ich zitterte und weinte», fügte der Angeklagte hinzu. Kurz nach der Tat wählte er den Notruf und wurde von der Polizei festgenommen.

15 Jahre Landesverweis nach Haftstrafe

Nach Ablauf der Strafe wird der Angeklagte für 15 Jahre des Landes verwiesen. Dieser hatte zwölf Jahre in der eritreischen Armee gedient, bevor er desertierte. Er befürchtete daher, er sei in Gefahr, wenn er nach Eritrea abgeschoben werde.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StaatsanwaltGewaltStrafeSchweizer Armee