Gewerbeverband-Chef: «Muss Ernährungs-Freiheit in Bundesverfassung?»
«Wenige wollen hier ihren Willen allen aufzwingen», warnt Leonhard Sitter, Geschäftsführer KMU Stadt Bern, in seinem Gastbeitrag.

Wenn Wenige fordern, dass sich alle so verhalten wie sie es für richtig halten.
In der Schweiz ernähren sich rund 0,7 Prozent bis 0,9 Prozent der Bevölkerung rein vegan, inklusive Vegetarier sind es rund 5,3 Prozent der Bevölkerung, die sich fleischlos verpflegen.
Fast 95 Prozent essen Fleisch. Mit der sog. «Ernährungsinitiative» soll die Landwirtschaft so umgekrempelt werden, dass der Genuss von Lebensmitteln tierischen Ursprungs beinahe unerschwinglich wird oder gänzlich darauf zu verzichten ist.
In der Schweiz sind schätzungsweise 250'000 bis 300'000 Personen alkoholabhängig, das sind rund 3 Prozent der Bevölkerung. Dies veranlasst einige Organisationen den Alkoholkonsum grundsätzlich und für alle gänzlich verbieten zu wollen.
Tierische Lebensmittel und alkoholhaltige Getränke sind ein gewichtiger Teil unserer Kultur und identitätsstiftend für das Wirken und die Passion zahlreicher Menschen jeder Couleur in unserer Hemisphäre.

Ein Verzicht wäre ein immenser Verlust. Bald scheint es soweit zu sein, dass der Schutz der Lebensmittelkultur und die Ernährungs(wahl)freiheit in der Bundesverfassung verbrieft werden müssen.
Denn: Wenige wollen hier ihren Willen allen aufzwingen. Haben wir von diesem Phänomen eigentlich noch nicht genug in unserer Welt?
Zum Autor
Leonhard Sitter ist Geschäftsführer des Gewerbeverbands KMU Stadt Bern.







