Monet-Gemälde findet nach 80 Jahren zurück zu Erben des Besitzers

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

USA,

Ein verschollenes Gemälde von Claude Monet, einst von den Nazis geraubt, ist endlich seinen rechtmässigen Besitzern zurückgegeben worden.

Monet Bord de Mer
Das Gemälde «Bord de Mer» von Monet wurde nach über 80 Jahren den Erben seiner ursprünglichen Besitzer zurückgegeben. (Screenshot) - FBI Washington D. C.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das lange vermisste «Bord de Mer» von Monet ist wieder aufgetaucht.
  • Das Werk wurde während der NS-Diktatur von den Nazis gestohlen.
  • Nun befindet es sich wieder in den Händen der Erben seines ursprünglichen Besitzers.

Das beeindruckende Gemälde «Bord de Mer» vom weltbekannten französischen Impressionisten Claude Monet verschwand im Jahr 1941 von der Bildfläche.

Es wurde damals vom NS-Regime aus der Sammlung von Adalbert «Bela» Parlagi, einem Unternehmer und Kunstliebhaber aus Wien, entwendet. Danach wurde es versteigert.

Nun hat das Monet-Werk seinen Weg zurück zu den Erben seines ursprünglichen Besitzers gefunden. Das hat das «FBI» auf seiner Webseite bekannt gegeben.

Rückkehr des Monet-Meisterwerks

Knapp 82 Jahre nach dem Raub tauchte das Werk überraschend in einer Kunstgalerie im Bundesstaat Texas auf. Sofort startete das FBI eine Untersuchung. Die damaligen Bildbesitzer gaben es nach Gesprächen mit den US-Behörden freiwillig zurück. Sie wussten demnach nicht, dass es sich um Nazi-Raubkunst handelte.

Gemälde zurück bei rechtmässigen Besitzern

Dank der Zusammenarbeit der Ermittler konnte das wertvolle Gemälde nun an die Erben der Parlagi-Familie übergeben werden. Helen Lowe und Françoise Parlagi, die Enkeltöchter von Parlagi, konnten dies vor Kurzem in Empfang nehmen. «Es ist eine Ehre, dieses bedeutende Stück Kunst an seine rechtmässigen Besitzer zurückzugeben», hatte FBI-Direktor James Dennehy dazu erklärt.

Familie Parlagi hatte bereits im März Glück. Sie erhielt einen weiteren wertvollen Fund zurück: eine Kreidezeichnung des deutschen Komponisten Richard Wagner vom Künstler Franz von Lenbach.

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Doch trotz dieser beiden Rückgaben bleiben weitere Parlagi-Kunstwerke, wie ein Aquarell von Paul Signac, weiterhin unauffindbar.

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Kommentare

User #4773 (nicht angemeldet)

Müssen diese jetzt 80 Jahre Steuern Nachzahlen dafür?

User #2010 (nicht angemeldet)

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Dies wurde uns in der Jugend eingebleut. Und nun hat der jetzige Besitzer des Bildes einfach die Möglichkeit zu sagen, ( er wisse nichts)? Wollt ihr uns veräppeln?

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