Im Januar 2017 wurden «Böller» auf das türkische Konsulat in Zürich geworfen. Nachdem die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung sistiert hat, soll der Fall nun doch genauer untersucht werden.
Böller
Ein Böller. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Januar 2017 fiel das türkische Konsulat in Zürich einer Pyrowurf-Attacke zum Opfer.
  • Eine Strafunteruschung wurde sistiert.
  • Nun hat das Bundesstrafgericht entschieden, dass genauere Untersuchungen notwendig sind.

Die Bundesanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Beschuss des türkischen Konsulats mit pyrotechnischen Gegenständen im Januar 2017 zu unrecht sistiert. Dies hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgericht hat eine entsprechende Sistierungsverfügung der Bundesanwaltschaft vom November 2017 aufgehoben, wie aus einem Beschluss hervor geht. Die türkische Republik hatte gegen die Sistierung eine Beschwerde eingereicht.

«Böller» auf Konsulat geworfen

Beim Vorfall im Januar 2017 in Zürich war niemand verletzt worden. Durch die «Böller» ging jedoch eine Scheibe zu Bruch und die Fassade des Konsulatsgebäudes wurde leicht beschädigt und verschmutzt.

Zunächst war eine Untersuchung gegen Unbekannt wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht eröffnet worden.

DNA Spuren auf Gegenstand

Auf einem am Tatort gefundenen Leitstab einer sogenannten «Horror-Knall-Rakete» wurden DNA-Spuren einer Person festgestellt. Das DNA-Profil war bereits im Register eingetragen. Die betroffene Person leistete gegen die Vorladung zur Befragung massiven Widerstand, wie aus dem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor geht.

Die Person habe zudem gesagt, sie werde von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen. Aus diesem Grund ging die Bundesanwaltschaft davon aus, dass auf diesem Weg keine weiteren Hinweise zu erlangen seien.

Dies hätte sie gemäss Bundesstrafgericht nicht tun dürfen. Die besagte Person müsse formell einvernommen werden. Die Bundesanwaltschaft müsse zudem alle «geeigneten Beweise» erheben, die zur Identifikation der Täterschaft führen könnten.

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