Die Genfer Justiz wird ab heute Montag die Vorwürfe gegen Erwin Sperisen, den ehemaligen Chef der Nationalpolizei von Guatemala, neu beurteilen. Das Bundesgericht hatte im Juli 2017 das Urteil mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe aufgehoben.
Erwin Sperisen steht bereits zum dritten Mal vor Gericht.
Erwin Sperisen steht bereits zum dritten Mal vor Gericht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erwin Sperisen, ehemaliger Chef der Nationalpolizei von Guatemala, steht ab dieser Woche vor Gericht.
  • Der guatemaltekisch-schweizerische Doppelbürger wird in zehn Fällen wegen Mordes angeklagt.
  • Sperisen beteuerte stets seine Unschuld.

Der Fall Sperisen beschäftigt die Genfer Gerichte schon seit Jahren. Der ehemalige guatemaltekische Polizeichef war 2007 in die Schweiz geflüchtet und lebte zunächst fünf Jahre unbehelligt in der Rhonestadt. Seine Festnahme im August 2012 erfolgte nach zahlreichen Aufrufen der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) und der Organisation gegen Straffreiheit (Trial).

In zehn Fällen wegen Mordes angeklagt

Bei den Prozessen vor erster und zweiter Instanz mussten sich die Gerichte vor allem auf die Unterlagen der Uno-Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) stützen. Die Vorwürfe drehen sich um die Operation «Pavo Real» vom 25. September 2005, mit der die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt El Infiernito entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán» gefasst worden waren.

Kritik am Verfahren

Das Genfer Kantonsgericht sprach Sperisen in allen zehn Fällen wegen Mordes schuldig. Das Bundesgericht kritisierte im Juli das kantonale Verfahren aber in mehreren Punkten. So sei Sperisens Recht auf Konfrontation mit wichtigen Belastungszeugen bezüglich massgeblicher Fakten nicht respektiert worden.

Sperisen beteuert Unschuld

Seit dem Urteil des Bundesgerichts wurde der guatemaltekisch-schweizerische Doppelbürger nach fünf Jahren im Gefängnis Champ-Dollon unter Hausarrest gesetzt. Sperisen beteuerte seither in zahlreichen Interviews seine Unschuld.

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