Hauskatzen, die mit Wildkatzen gekreuzt wurden, sind oft ein Albtraum für ihre Besitzer. Deshalb rät der Schweizer Tierschutz von ihnen ab.
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Alles andere als eine Schmusekatze: Die mit einer asiatischen Wildkatzenart gekreuzte Bengalkatze. - sda - Schweizer Tierschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Tierschutz rät von Hybridkatzen ab.
  • Dies, obwohl gerade Bengalkatzen wegen ihres speziellen Aussehens boomen.
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Mit Wildkatzen gekreuzte Hauskatzen entpuppen sich in vielen Fällen als Albtraum für ihre Halter. Der Schweizer Tierschutz rät von ihnen ab, obwohl gerade Bengalkatzen wegen ihres exotischen Aussehens boomen.

Die sogenannten Hybridkatzen werden in den letzten Jahren immer beliebter, wie der Schweizer Tierschutz (STS) am Montag schreibt. Sie entstehen aus der erzwungenen Paarung von Hauskatzen mit verschiedenen wilden Arten.

Dabei erleidet das Weibchen – meist eine Hauskatze – oft Stress, Schmerz und Verletzungen. Dies, weil der Kater sich sowohl im Verhalten als auch in der Körpergrösse stark vom Weibchen unterscheidet. Nach Angaben des STS sind auch Tragzeit und Wurf von Komplikationen begleitet.

Bengalkatze kommt am häufigsten vor

Die häufigste derart gekreuzte Katze in der Schweiz ist die Bengalkatze, die aus einer asiatischen Wildkatzenart stammt. Allein in den letzten vier Jahren verdoppelte sich der Bestand.

Aktuell leben in der Schweiz rund 12'500 registrierte Bengalkatzen. 2022 wurden knapp 400 von ihnen importiert. Inzwischen gehört die Bengalkatze zu einer der am häufigsten gehaltenen Katzenrassen.

Der STS lehnt die Haltung von Hybridkatzen ab. Sie würden oft unüberlegt wegen ihres Aussehens gekauft. Hybridkatzen artgerecht in der Wohnung zu halten ist nach Angaben des STS wegen ihres Bewegungs- und Beschäftigungsdrangs praktisch unmöglich.

Im Freilauf entstehen schwere Konflikte mit anderen Katzen. Das ausgeprägte Jagdgeschick der Hybridkatzen ist zudem für einheimische Tierarten gefährlich.

Haltung ist bewilligungspflichtig

Deshalb fordert der Tierschutz strengere Vorschriften für Zucht und Haltung. Das will er auf gesetzgeberischer Ebene erreichen. In der Schweiz ist das Kreuzen von Wild- mit Hauskatzen verboten. Junge der ersten Generation und Kreuzungen mit einem Wildkatzenanteil von über 50 Prozent gelten als Wildtiere.

Ihre Haltung ist damit bewilligungspflichtig und die Haltung unterliegt den gleichen Regeln, die von Wildtieren. Bei ausländischen Zuchten, aus denen viele der Schweizer Bengalkatzen stammen, sind die Verhältnisse «oft desaströs», wie der STS festhält.

Vor allem Tierheime im städtischen Raum und in Grenzgebieten müssen zunehmend Bengalkatzen aufnehmen, wie der STS weiter schreibt. Die meistgenannten Gründe für die Abgabe sind unter anderem Unsauberkeit, Aggressivität gegenüber Artgenossen und ein allgemein zu wildes Verhalten. Für die Tierheime stellten die Bengalkatzen deshalb eine Herausforderung dar.

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