Ab einem Alter von 30 Jahren müssen Öl- und Gasheizungen eigentlich ausgetauscht werden. Doch für viele gilt eine Ausnahmeregelung.
Rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen werden im kommenden Jahr 30 Jahre alt.
Rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen werden im kommenden Jahr 30 Jahre alt. - Christian Charisius/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im nächsten Jahr müssen mehrere Hunderttausend alte Öl- und Gasheizungen aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden.

Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die die «Augsburger Allgemeine» berichtet.

Demnach werden 2024 rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen 30 Jahre alt; ein Teil davon muss nach dem Gebäudeenergiegesetz dann ausgetauscht werden. Das gilt schon länger und hat nichts mit dem nun von der Bundesregierung angestrebten Heizungstausch zu tun.

Viele Heizungen dürfen weiterlaufen

Von der bisherigen Austauschpflicht gibt es umfangreiche Ausnahmen. Gut die Hälfte der vier Millionen betroffenen Heizungen haben vergleichsweise effiziente Niedertemperaturkessel und dürfen weiterlaufen. Weitere 860.000 Öl- und 630.000 Gasheizungen müssen erst bei einem Eigentümerwechsel raus.

Die Bundesregierung diskutiert seit Wochen über eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht unter anderem vor, dass von Anfang 2024 an jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss.

Vor allem aus der mitregierenden FDP kommt Kritik an dem Entwurf von Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). Habeck will sich am Dienstag mit Abgeordneten der Koalition aus SPD, Grünen und FDP treffen und einen möglichen Kompromiss ausloten.

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