Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt

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Deutschland,

Immer mehr Senioren rutschen in die Steuerpflicht. Und Rentenerhöhungen wie in diesem Juli schlagen auch beim Staat positiv zu Buche.

Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft eine jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Foto: Jens Wolf
Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft eine jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Foto: Jens Wolf - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentner haben in den vergangenen Jahren immer mehr Einkommensteuer gezahlt.

Flossen nach der jüngsten offiziellen Statistik im Jahr 2014 schon gut 32 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat, waren es drei Jahre zuvor erst knapp 26 Milliarden.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf einer Anfrage der FDP hervor. Die «Bild»-Zeitung berichtete zuerst darüber. Wegen geltender Fristen und der Dauer bis zur offiziellen Statistik lägen neuere Daten noch nicht vor. Gut 4,4 Millionen Personen und zusammen veranlagte Paare mit Renteneinkünften mussten zuletzt Steuern zahlen.

Durch die Rentenerhöhung am 1. Juli 2019 werden laut der Antwort des Bundesfinanzministeriums voraussichtlich rund 48.000 Steuerpflichtige mit Rentenbezug zusätzlich von Einkommensteuer belastet. Die Bezüge der gut 20 Millionen Rentner in Deutschland steigen um 3,18 Prozent in Westdeutschland und um 3,91 Prozent im Osten. FDP-Finanzexperte Frank Schäffler kritisierte: «Die Steuerpflicht wird für immer mehr Rentner zum Problem.»

Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft eine jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils der Rente sowie von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten. Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab - neben Renteneinkünften also auch von weiteren Einnahmen wie Erträgen aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Fällig wird sie, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9168 Euro/Verheiratete 18 336 Euro) liegen.

Insgesamt beliefen sich die staatlichen Einnahmen durch Lohn- und Einkommensteuer 2014 auf 260 Milliarden Euro.

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