Worauf Sie beim Kündigungsbutton achten sollten

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Deutschland,

Seit 1. Juli ist es möglich, Online-Verträge mit einem Mausklick zu kündigen. Manche Anbieter haben allerdings die neue Regelung recht frei umgesetzt. Diese Stolperfallen sollten Verbraucher kennen.

Seit 1. Juli muss es möglich sein, online abgeschlossene Verträge ebenfalls mit einem Mausklick zu kündigen. Manche Anbieter setzen die Regelung etwas freier um.
Seit 1. Juli muss es möglich sein, online abgeschlossene Verträge ebenfalls mit einem Mausklick zu kündigen. Manche Anbieter setzen die Regelung etwas freier um. - Andrea Warnecke/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Juli müssen online abgeschlossene Verträge ebenso simpel auf gleichem Weg wieder kündbar sein.

Eigentlich. Wie das Telekommunikationsportal «Teltarif.de» aufzeigt, gibt es bei manchen Anbietern - in diesem Fall Provider aus dem Bereich der Telekommunikation und des Streaming - Stolperfallen. Verbraucher sollten sich davon aber nicht beirren lassen.

Seit Monatsbeginn müssen Anbieter hierzu auf ihrer Webseite einen gut sichtbaren Kündigungsbutton platzieren. Zwar hätten die meisten Unternehmen die Regelung umgesetzt, so «Teltarif«. Allerdings sei der Kündigungsvorgang in manchen Fällen weiterhin irreführend.

Der Kündigungsbutton ist teils schwer zu finden

Entweder gebe es keinen grafischen Kündigungsbutton, sondern nur einen weniger sichtbaren Textlink. Ausserdem kann es sein, dass der Button - wenn es ihn gibt - auf der Homepage steht und nicht im Online-Kundenbereich.

Als Hauptkritikpunkt aber nannte «Teltarif» den Button «Kündigung vormerken». Klickten Kunden darauf, tritt ein Mechanismus in Kraft. Anstatt direkt kündigen zu können, erhalten Kunden einen Anruf des Anbieters. Darin wird ihm ein Angebot unterbreitet, um die Kündigung zu verhindern.

Kündigung per Mausklick ist rechtens

Dennoch greift die neue Regelung, weshalb Verbraucher sich von den Tricks mancher Anbieter nicht in die Irre führen lassen sollten, rät «Teltarif». Der einfachste Weg, einen Vertrag zu kündigen ist demnach über das offizielle Kündigungsformular. Vollständig ausgefüllt und abgesendet, sei die Kündigung wirksam und der Anbieter muss diese anschliessend bestätigen.

Ist der Button nicht gut sichtbar und nur ein Textlink vorhanden, lässt sich das über die Suchfunktion Strg-F finden.

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