Weiterhin vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Um existenzgefährdende Lebenslagen in der Pandemie zu vermeiden, wurde vor zwei Jahren der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Laut Beschluss will die Bundesregierung diese Ausnahmeregelung nun bis Jahresende beibehalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung hat den pandemiebedingt erleichterten Zugang zur Grundsicherung in Deutschland verlängert.
Der vereinfachte Zugang zu den Leistungen gilt seit März 2020.
Wegen der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie seien die Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember verlängert worden, teilte das Bundessozialministerium nun in Berlin mit. Sie umfassen die Einschränkung der Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ausserdem wurde eine Regelung bis zum Jahresende verlängert, nach der für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht.