Weiter streit um Kündigung für Ex-SAP-Betriebsratschef

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    Hat die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Bestand? Dafür müssen nun wohl einige Dinge vor Gericht verhandelt werden. Doch ein aussergerichtlicher Vergleich ist noch möglich.

    Der ehemalige Betriebsratschef des Softwarekonzerns SAP steht im Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts. Foto: Uwe Anspach/dpa
    Der ehemalige Betriebsratschef des Softwarekonzerns SAP steht im Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts. Foto: Uwe Anspach/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Streit um die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger geht juristisch wohl in die nächste Runde.

    Nach Zeigers Kündigungsschutzklage kam es bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim am Mittwoch zu keiner Annäherung beider Seiten.

    Daraufhin kündigte Richterin Nikola Lustenberger an, für den 1. Dezember einen ersten Verhandlungstermin vor der Kammer anzusetzen. Dann könnte eine Beweisaufnahme starten. Vorher wäre alternativ auch ein aussergerichtlicher Vergleich möglich - beide Seiten zeigten sich hierfür zumindest grundsätzlich gesprächsbereit.

    Der Softwarekonzern wirft seinem Ex-Betriebsratschef Ralf Zeiger vor, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben - womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken. SAP-Anwältin Barbara Reinhard sagte, man habe Zeiger als Betriebsratschef um Mithilfe bei der Aufklärung in einem Compliance-Verfahren gegen einen Kollegen aus dem Betriebsratsgremium gebeten - dort stehe der Verdacht von Lohnbetrug im Raum. Doch Zeiger habe die Aufklärung «ganz erheblich erschwert, verhindert und verzögert», Mails unterdrückt und gelöscht sowie Betriebsratsprotokolle verfälscht.

    Zeigers Anwalt René von Wickede sagte, sein Mandant habe Eingriffe in bestimmte Dokumente eingeräumt. Aber er habe diese auch wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. «Es gab einen sehr ernsthaften Willen, an der Aufklärung mitzuwirken.»

    Zeiger hatte vor einigen Wochen vom Walldorfer Softwarekonzern die fristlose Kündigung erhalten. Schon vorher hatte er seinen Posten als Betriebsratschef niedergelegt. Im SAP-Aufsichtsrat sitzt Zeiger als langjähriger Betriebsratschef noch für die Arbeitnehmerseite - es gibt aber Bestrebungen, ihn auch dort abberufen zu lassen.

    Bei der Frage, ob die fristlose Kündigung vor Gericht Bestand behält, steht juristisch vor allem die Frage im Raum, ob es sich bei den mutmasslichen Verfehlungen um Betriebsratsinterna handelt - oder aber um Dinge, die den Arbeitsvertrag an sich tangieren. Betriebsratsmitglieder geniessen einen besonderen Kündigungsschutz.

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