Was hinter dem Direktionsrecht steckt
Was darf der Arbeitgeber mir vorschreiben, was nicht? Vieles deckt das Direktionsrecht ab. Eine Juristin erklärt, was dahintersteckt - und wo Anweisungen Grenzen haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Das sogenannte Direktions- oder Weisungsrecht räumt es dem Arbeitgeber ein, etwa Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen.
Das heisst aber nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich Anweisungen geben darf. Seine Grenzen findet das Direktionsrecht im billigen Ermessen, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.
Was heisst das genau? Der Arbeitgeber müsse seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer gerecht abwägen. So ist es in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. Dabei muss der Arbeitgeber zum Beispiel auf familiäre Belange wie Kinderbetreuung oder eine Behinderung Rücksicht nehmen.
Direktionsrecht hat Grenzen
Sind Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und -ort oder die Aufgaben ohnehin durch den Arbeitsvertrag konkret und abschliessend festgelegt, bleibt laut Marx kein Raum mehr für das Weisungsrecht.
Teilzeitkräfte etwa, in deren Arbeitsvertrag die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage oder Tageszeiten beschränkt ist, müssen nicht davon abweichen, wenn der Arbeitgeber das verlangt.
Auch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften können nicht durch das Weisungsrecht ausgehebelt werden. Wer allerdings rechtmässige Weisungen des Arbeitgebers nicht beachtet, muss mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen.