Das Amtsgericht Dresden (D) hat einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Ex-Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling ausgestellt.
Tatjana Festerling wegen Volksverhetzung angeklagt.
Tatjana Festerling wegen Volksverhetzung angeklagt. - Dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil sie eine Geldstrafe über 3000 Euro nicht bezahlen kann, droht einer ehemaligen Pegida-Frontfrau eine Haftstrafe.
  • Tatjana Festerling wurde unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt.
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Der früheren Frontfrau der islam- und ausländerfeindlichen Pegida, Tatjana Festerling, drohen vier Monate Gefängnis. Sie kann eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen Volksverhetzung nicht zahlen. Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die 54-Jährige ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden. Darin wird sie aufgefordert, bis spätestens zum 9. April eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Frauengefängnis Chemnitz anzutreten. Ein Sprecher der Behörde bestätigte eine entsprechende Ladung. Hintergrund ist ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Festerling, in dem das Amtsgericht im vergangenen Oktober 120 Tagessätze á 25 Euro als Strafe verhängt hatte.

In einer Videobotschaft stellte sich Festerling als Opfer politischer Verfolgung dar. Sie wolle und könne die Strafe nicht zahlen, sagte sie. Zugleich bat sie aber Sympathisanten darum, Geld an die Landesjustizkasse zu zahlen, um eine Haftstrafe doch noch abzuwenden.

Das Amtsgericht Dresden hatte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung in insgesamt drei Fällen verhängt. Festerling hatte unter anderem bei Pegida mit Blick auf Flüchtlinge von «muslimischen Wurfmaschinen» und einem «Geburten-Dschihad» gesprochen. 2015 war sie als Kandidatin der «Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes» (Pegida) in Dresden bei der Oberbürgermeisterwahl angetreten und hatte im ersten Wahlgang knapp 10 Prozent der Stimmen geholt. Ein Jahr später hatte sie das Bündnis im Streit mit Pegida-Chef Lutz Bachmann verlassen.

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