In Computer- und Videospielen in Deutschland können künftig Nazi-Symbole wie Hakenkreuze gezeigt werden.
Eine Spielkonsole «X» des Herstellers Microsoft.
Eine Spielkonsole «X» des Herstellers Microsoft. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig dürfen in Deutschland Computerspiele mit Nazisymbolik verkauft werden.
  • Videospiele sollen wie andere Werke zur Aufarbeitung dienen.

Die Prüfstelle Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gab am Donnerstag eine Änderung ihrer Praxis bei der Altersfreigabe von Spielen bekannt, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden. In den Games können künftig auch Nazi-Symbole wie Hakenkreuze gezeigt werden. Demnach kann die USK bei einer Prüfung künftig die sogenannte Sozialadäquanzklausel aus dem Strafgesetzbuch mit einbeziehen.

Artikel 86a des Strafgesetzbuchs stellt grundsätzlich die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise wenn die Verwendung «der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte» dient.

Diese Sozialadäquanzklausel wird bereits bei Filmen angewandt, nicht aber bei Computer- und Videospielen. In Videospielen wie «Call of Duty» oder «Wolfenstein II», in denen Nazis eine wichtige Rolle spielen, wurden NS-Symbole für den deutschen Markt deswegen abgeändert – etwa das Hakenkreuz in ein Dreieck.

Kritische Aufarbeitung durch Videospiele

Die USK, die für die Prüfung von Spielen zuständige Einrichtung der Computerspielewirtschaft, wird jetzt ebenfalls prüfen, ob die Verwendung solcher Symbole sozialadäquat ist. Dies sei wegen einer «veränderten Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich».

«Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden», erklärte USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. «Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen.»

Zugleich bekräftigte die USK, am grundsätzlichen Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen habe sich nichts geändert. «Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar.»

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