Ist das Bad altbacken, der Teppichboden verschmutzt oder die Trockenbauwand im Weg? Dann sollten Mieter in ihrer Mietwohnung trotzdem nicht einfach draufloswerkeln. Denn das kann teuer werden.
Das neue Parkett glänzt: Wer einen solchen Einbau in seiner Mietwohnung vornehmen möchte, sollte vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Das neue Parkett glänzt: Wer einen solchen Einbau in seiner Mietwohnung vornehmen möchte, sollte vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen. - Kai Remmers/dpa-tmn
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wollen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen, sollten sie dafür die Zustimmung des Vermieters einholen - und zwar schriftlich.

Andernfalls kann es spätestens beim Auszug eine böse Überraschung geben, teilt der Mieterverein München mit.

«Wer ohne Erlaubnis des Vermieters modernisiert, riskiert, dass der Vermieter noch während des Mietverhältnisses die Rückgängigmachung der Baumassnahme fordert», sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. Das gelte auch schon bei kleineren Baumassnahmen, wenn zum Beispiel Holzverkleidungen angebracht, Türblätter gekürzt, Sicherheitsschlösser oder Türspione eingebaut werden sollen.

Wer mit seinem Vermieter eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung trifft, sollte darin neben der grundsätzlichen Genehmigung des Umbaus festhalten, dass die Veränderungen bei Auszug bleiben dürfen. Ansonsten können Vermieter ihre Mieter zwingen, den Umbau rückgängig zu machen oder sogar den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dann könnte es noch mal teuer werden.

Beteiligt sich der Vermieter finanziell am Umbau, kann er für das modernisierte Bad oder das neue Parkett eine Mieterhöhung verlangen. Tut er das nicht, darf die Miete auch nicht steigen, so der Mieterverein München.

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