Vergewaltiger aus Fussball-Fanzug zu langer Haft verurteilt

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    Deutschland,

    Es begann mit einem Flirt und endete mit sexueller Gewalt: Wegen Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Fussball-Fanzug muss ein Mann jahrelang in Haft. Die Richter glaubten der jungen Frau.

    Der 31-jährige Angeklagte im Amtsgericht: Den einschlägig vorbestrafte Mann wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Foto: Marius Becker
    Der 31-jährige Angeklagte im Amtsgericht: Den einschlägig vorbestrafte Mann wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Foto: Marius Becker - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wegen sexueller Gewalt in einem Fanzug von Fussballanhängern ist ein 31-Jähriger zu mehrjähriger Haft verurteilt worden.

    Das Amtsgericht Mönchengladbach sprachen den Mann am Freitag der Vergewaltigung und auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig - er habe auch noch aus nichtigem Grund einen anderen Fan in dem Zug geschlagen.

    Rückblende: Eine junge Frau und der 31-Jährige verschwinden auf der Rückfahrt von einem Fussball-Bundesligaspiel auf die Toilette des Sonderzugs. Beide haben vorher Alkohol getrunken, zumindest die Frau sehr viel, wie Richterin Uta Cramer deutlich macht. Beim Verlassen der Toilette ist die 19-Jährige völlig aufgelöst - und wirft dem Mann Vergewaltigung vor, wie Zeugen am letzten Prozesstag schildern. Der 31-jährige spricht dagegen von einvernehmlichem Sex.

    Die Richter verurteilten den einschlägig vorbestraften Mann jedoch nun zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Ausserdem ordneten sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, weil auch schon bei Straftaten in der Vergangenheit immer wieder Alkohol im Spiel gewesen sei. Das Amtsgericht folgte mit dem Strafmass der Forderung der Staatsanwaltschaft.

    Die Verteidigung hatte Freispruch im Fall der angeklagten Vergewaltigung gefordert und sechs Monate Haft für Körperverletzung. Der Verteidiger liess zunächst offen, ob er in Berufung geht. Ein Sachverständiger hatte den Angeklagten als «sozial gefährlich» bezeichnet.

    Das Verhalten der jungen Frau habe zwar zu der Situation beigetragen, stellte die Richterin fest. Aber die Studentin habe gesagt, dass sie «das» nicht wolle, als der Mann mit sexuellen Handlungen begonnen habe. Die Tat ereignete sich im April 2018 nach dem Spiel FC Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach in dem Sonderzug, der Fans zurück nach Nordrhein-Westfalen brachte.

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