Neun Millionen Euro für die Einstellung des Verfahrens: Damit will Volkswagen einen öffentlichen Prozess um die Diesel-Affäre verhindern.
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Herbert Diess (r), Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG, und Hans Dieter Pötsch, Chef des VW-Aufsichtsrats. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2015 hatten die Diesel-Affäre den Autobauer Volkswagen in eine Vertrauenskrise gestürzt.
  • Gegen die deutsche Firma lief ein Verfahren wegen möglicher Marktmanipulation.
  • Mit einer Zahlung von 9 Millionen Euro will VW nun einen öffentlichen Prozess verhindern.

Die Ermittlungen waren lang und komplex. Aber am Ende wohl nicht überzeugend genug für das Gericht, um einen Prozess zu starten. Das Verfahren gegen die VW-Führung wegen möglicher Marktmanipulation im Dieselskandal soll gegen Auflagen enden. Eine Niederlage der Anklage?

Wie es am Dienstagabend aus dem Konzern hiess, habe man sich mit dem Landgericht Braunschweig auf diese Auflage geeinigt. Damit könnte eine der zentralen juristischen Untersuchungen rund um die Entstehung und das Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 vor dem Ende stehen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte Diess und Pötsch im September vergangenen Jahres nach langen Ermittlungen angeklagt. Ihr Vorwurf: Beide sollen Anleger zu spät über die drohenden finanziellen Folgen der Stickoxid-Manipulationen an Millionen Dieselfahrzeugen ins Bild gesetzt haben.

Die rund um «Dieselgate» aufgeflogenen Tricks hatten vor rund viereinhalb Jahren VW in eine Vertrauenskrise gestürzt. Schliesslich folgte die gesamte Autobranche. Auch bei anderen Herstellern wurden Unregelmässigkeiten beim Abgasausstoss kritisiert.

VW will neun Millionen zahlen

Jeweils 4,5 Millionen Euro sollen im Fall von Diess und Pötsch nun gezahlt werden, so Volkswagen. Zuvor hatte das «Manager-Magazin» über die Einigung berichtet, die vom Landgericht und der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Abend zunächst unkommentiert blieb. Über die Zulassung der Anklage hatten die Richter bisher auch nicht entschieden, es lief noch das sogenannte Zwischenverfahren.

«Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG begrüsst die Einstellung des Verfahrens», hiess es vonseiten des Unternehmens. Dessen Rechtsberater sähen sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Chefkontrolleur nicht begründet seien. Die Kanzlei Gleiss Lutz, die VW beriet, sei zudem überzeugt, dass Diess und Pötsch auch zivilrechtlich «keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt» hätten. Beide hätten dem Vorhaben, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen, zugestimmt.

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Auspuff eines VW-Fahrzeugs beim Abgastest - AFP/Archiv

Auch der frühere Chef Martin Winterkorn ist wegen Marktmanipulation angeklagt. Sein Verfahren könnte ebenfalls gegen Auflagen schon bald beendet werden, wie am Dienstag aus seinem Umfeld zu hören war. Vor allem die Staatsanwaltschaft habe dabei aber noch Bedenken, hiess es.

Winterkorn ist in einem weiteren Verfahren zusätzlich wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselaffäre angeklagt. Auch hier ist die Anklage noch nicht zugelassen, das Gericht hatte zuletzt Zweifel an der Stichhaltigkeit einiger Vorwürfe erkennen lassen.

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