Verfahren gegen Stephan Schmidheiny in Neapel eingestellt

    Keystone-SDA
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    Italien,

    Das Berufungsgericht Neapel hat das Eternit-Verfahren gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny zur ehemaligen Fabrik in Neapel-Bagnoli eingestellt. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines ehemaligen Arbeiters ist verjährt.

    Stephan Schmidheiny
    Portrait des Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny, aufgenommen im März 1997. - keystone

    Das Gericht bestätigte dennoch die zivilrechtlichen Bestimmungen einschliesslich der Entschädigung der Angehörigen, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Dienstag berichtete.

    «Die Zeit hat die Straftat getilgt, aber nicht die Verantwortung», erklärte der Anwalt Ezio Bonanni, Präsident des Nationalen Asbest-Observatoriums. Die Entscheidung sei wichtig für die Familie des Opfers und für alle Arbeiter von Bagnoli (I), die Asbest eingeatmet hätten, ohne angemessen geschützt zu sein.

    Der 2009 verstorbene Arbeiter hatte von 1954 bis 1985 in der Fabrik gearbeitet und Tätigkeiten ausgeführt, die eine lange und intensive Exposition gegenüber Asbeststaub mit sich brachten: vom Entladen der Säcke mit dem Mineral bis zur Verarbeitung in den Rohr- und Drehereiabteilungen. Nach über dreissig Jahren Exposition erfolgte 2007 die Diagnose Mesotheliom, ein seltener und bösartiger Tumor.

    Die komplexe Gerichtsangelegenheit hatte in Turin (I) im Rahmen des Eternit-Prozesses begonnen und wurde später nach Neapel verlegt. 2022 hatte das Geschworenengericht die Verantwortung des Angeklagten für fahrlässige Tötung anerkannt. Nach dem Berufungsurteil von 2024 hatte der Kassationsgerichtshof im Februar des vergangenen Jahres ein neues Verfahren angeordnet, um die Begründung des Kausalzusammenhangs zwischen der Asbestexposition und dem Tod des Arbeiters zu vertiefen.

    Das erste der drei laufenden Eternit-Verfahren endete ohne strafrechtliche Verfolgung, wie die Verteidigung am Dienstag selbst mitteilte. Eine Verurteilung sei damit ausgeschlossen. Dennoch wolle sie beim obersten italienischen Gericht Beschwerde einlegen, hiess es weiter. Diese richte sich gegen den zivilrechtlichen Entscheid und gegen die Einstellung wegen Verjährung, um einen Freispruch in der Sache zu erreichen.

    Der angeklagte Schmidheiny trat 1974 in das Familienunternehmen ein und war ab 1976 Gesamtleiter der Schweizerischen Eternit-Gruppe. Weitere laufende Eternit-Verfahren betreffen die Standorte Casale Monferrato und Cavagnolo.

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