Verbot von Einwegprodukten aus Plastik tritt in Kraft
Ab Samstag gilt das neue Verpackungsgesetz.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit den Änderungen werden entsprechende Vorgaben der EU umgesetzt; Lagerbestände dürfen aber noch verbraucht werden..
Mit der Gesetzesänderung, die zu einem Rückgang der Menge an Plastikmüll führen soll, tritt ein Verbot von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten in Kraft. Umfasst sind davon nach Angaben des Umweltbundesamtes unter anderem Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie Getränkebecher einschliesslich Deckeln. Das Verbot gilt auch für Lebensmittelbehälter zum Mitnehmen und Getränkebecher aus Styropor (Polystyrol).
Mit den Änderungen werden entsprechende Vorgaben der EU umgesetzt; Lagerbestände dürfen aber noch verbraucht werden. Weiterhin erlaubt sind unter anderem Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter - diese müssen künftig aber entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Kennzeichnung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemässen Entsorgung in der Umwelt aufklärt.