Urteil: Tantramasseur muss sich als Prostituierter anmelden

AFP
AFP

Deutschland,

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Tantramasseur dazu verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht Düsseldorf verweist auf sexuelle Dienstleistung als Begründung.

Damit müsse er regelmässig an einer durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen Beratung teilnehmen, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Mit diesem wiesen die Richter eine Klage des Manns gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann zurück. (Aktenzeichen: 29 K 8461/18)

Dem Urteil zufolge handelt es sich bei den gegen Geld angebotenen Tantramassagen um sexuelle Dienstleistungen im Sinn des Prostituiertenschutzgesetzes. Damit sei der Kläger als Prostituierter anzusehen. Der Zweck des Gesetzes, der unter anderem im Schutz der Gesundheit liege, treffe im Gegensatz zur Annahme des Klägers auch auf einen Tantramasseur zu.

So bestehe für die an der Tantramassage Beteiligten ein erhöhtes Risiko für Geschlechtskrankheiten, hiess es. Wegen der vielschichtigen Fallgestaltungen der Frage, was unter einer sexuellen Handlung zu verstehen ist, liess das Gericht aber ausdrücklich die Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu.

Kommentare

Weiterlesen

handy
80 Interaktionen
«Verlogen»
migros
122 Interaktionen
Sammelbons

MEHR IN NEWS

swiss genf
Geruchsentwicklung
nasa
17 Interaktionen
Rekord
festival
4 Interaktionen
In Lausanne
ukraine
4 Interaktionen
Auf Kraftwerke

MEHR AUS DEUTSCHLAND

dax konzerne
Hohe Gewinne
8 Interaktionen
Hamburg/Sachsenhagen
de
4 Interaktionen
«Völlig absurd»
de
31 Interaktionen
DFB ermittelt