Die polnischen Richter haben im Streit um die Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag erlitten.
Polens Disziplinarsystem für Richter ist kein Fall für EuGH
Der ein Eingang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2017 führte die polnische Regierung Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter ein.
  • Das sei derzeit kein Fall für das höchste EU-Gericht, urteilten die Luxemburger Richter.

Im Streit um die Justizreform in Polen haben polnische Richter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag erlitten. Die Frage, ob die neue polnische Disziplinarordnung für Richter mit dem Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbar ist, sei derzeit kein Fall für das höchste EU-Gericht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Hintergrund des Verfahrens sind die 2017 von der nationalkonservativen Pis-Regierung eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter.

In zwei Verfahren in Polen äusserten Gerichte die Sorge, dass ihr Urteil zu einem solchen Verfahren zu Konsequenzen für den jeweiligen Richter führen könnte. Sie verwiesen darauf, dass der Justizminister sich über die Reform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung der Verfahren verschafft habe.

Ersuchen beider Gerichte ungültig

So könne die Disziplinargerichtsbarkeit zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.

Der Luxemburger Gerichtshof stellte nun fest, dass die Ersuchen beider Gerichte ungültig sind. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem EU-Recht, auf das sie sich bezögen, und den Ausgangsverfahren. Deshalb sei die Auslegung des EU-Rechts für die jeweiligen Urteile in den konkreten Fällen nicht erforderlich.

Zugleich betonte der Gerichtshof allerdings, nationalen Richtern dürften keine Disziplinarverfahren drohen, weil sie den EuGH um Vorabentscheidung angerufen haben.

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