Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen: Ankläger gehen in Revision

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Deutschland,

Ein Anwalt war beim grössten Steuerbetrug der Bundesrepublik eine treibende Kraft. Später packte er aus und bereute seine Taten. Wie hart soll er bestraft werden?

Cum-Ex
Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. - dpa

Nach dem relativ milden Urteil gegen einen federführenden Akteur des Cum-Ex-Steuerbetrugs lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker. Man werde «vollumfänglich Revision einlegen», teilte die Kölner Staatsanwaltschaft mit. Damit wird das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

Am Dienstag hatte das Bonner Landgericht den 53-jährigen Anwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zur Zahlung von 23,6 Millionen Euro verurteilt. Von der Summe hat er elf Millionen bereits gezahlt. Dem Urteil zufolge war er in den Jahren 2007 bis 2011 für Steuerbetrug mitverantwortlich, der zu einem Steuerschaden von 428 Millionen Euro geführt hat.

Kronzeuge der Anklage

Steck war bei Cum-Ex eine zentrale Figur und treibende Kraft gewesen. 2016 wechselte er gewissermassen die Seiten und wurde Kronzeuge der Anklage. Seine umfangreichen Aussagen brachten die Aufarbeitung und Bestrafung anderer Krimineller wesentlich voran, wie das Gericht befunden hatte. Dies floss strafmildernd in das Urteil ein. Seinen Kompagnon und Cum-Ex-Straftäter Hanno Berger hatte das Bonner Landgericht 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt. Er sitzt im Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall Steck eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert – die Ankläger wollten also auch Steck hinter Gittern schicken. Die Verteidigung hatte eine Verfahrenseinstellung gefordert. Nach dem Urteil hatte Stecks Verteidigung angedeutet, vom Gang in die nächste Instanz abzusehen – sie zeigte sich erleichtert, dass das Gericht nur eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatte.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders, wie mit der nun bekannt gewordenen Revision deutlich wird. «Insbesondere die Höhe der verhängten Strafe weicht gravierend vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, sodass eine eingehende Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe notwendig ist», hiess es von der Kölner Strafverfolgungsbehörde.

Das System Cum-Ex

Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Ein «pervertiertes System», wie es das Bonner Gericht nannte. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büsste der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.

Steck war früher Kanzleipartner des Cum-Ex-Architekten Berger gewesen. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmässigkeit seines Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert und reumütig.

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