Urteil: Deutsche Wahlrechtsreform teils verfassungswidrig
Die von der deutschen Regierung eingeführte Wahlrechtsreform verstösst teilweise gegen die Verfassung. So lautet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Regierung führte eine Reform des Bundeswahlgesetzes ein.
- Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Reform für verfassungswidrig.
- Mit der Reform sollten Übergangs- und Ausgleichsmandate verhindert werden.
Die von der deutschen Regierung eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.
Durch sie soll die Grösse des Bundestags stark reduziert werden. Er ist derzeit das grösste frei gewählte Parlament der Welt.
Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein.
Gegen die Reform hatten unter anderem die Oppositionsparteien CDU/CSU und die Linke geklagt. Die nächste Bundestagswahl soll Ende September 2025 stattfinden.










